Seelenwanderung in der Kronen Zeitung

Die Kronen Zeitung hatte in der Zeit vor Hans Dichand bereits einmal gelebt.

Die erste Ausgabe erschien am 2. Jänner 1900. "Kronen Zeitung" wurde sie genannt, weil das Monats-Abo eine Krone kostete. Die Zeitung wurde bereits in der Monarchie ein beliebtes Boulevardblatt, aber im Jahre 1944 ereilte sie der Tod, weil aus Papierspargründen mehrere Zeitungen zu einem Blatt zusammengelegt wurden. Wiedergeboren wurde das Blatt am 10. April 1959.

Aber das frühere Leben der Kronen Zeitung soll nicht das Thema sein, sondern der esoterische Schmarrn, den das Blatt aktuell in einer neuen Serie in der Sonntagsbeilage verzapft. Am 17.3.2013 gab's dort einen sehr seltsamen Artikel über die Hellseherin Rosalinde Haller, darüber nachzulesen ist auf Uebersinnliche_Kronenzeitung.pdf.

Die zweite Folge handelte von der Seelenwanderung. Genauer: von der "Rückführung in frühere Leben". Damit können einschlägig geschäftstüchtige Leute ebenfalls sehr gut Geld verdienen. Hier muss einmal zwischenbemerkt werden, dass es keine Opfer solcher Geschäfte gibt, weil wer derartig deppert ist, dass er/sie an Hellseher und "frühere Leben" glaubt, der verdient es sich wahrlich redlich, finanziell sofort abgestraft zu werden.


Während die "Journalistin" Ingrid Altermann im ersten Teil ihrer Serie die "Hellseherin" Haller ganz alleine präsentierte, listete sie im Teil zwei bei den "Therapeuten" zwecks "Rückführung" gleich sechs Täterinnen und vier Täter auf. Für die "Journalistin" Altermann waren natürliche alle zehn "seriös". Weil für Frau Altermann ist vermutlich alles seriös, was esoterisch ist.

Als Einleitung verwendet Altermann das berühmte Deja-vu. Man erlebt was und empfindet dabei, man habe dasselbe schon einmal erlebt. Laut Sonntagsbeilage Kronenzeitung ist das eine Erinnerung an ein früheres Leben. In Wikipedia heißt es dazu, als Deja-vu (frz. "schon gesehen") bezeichnet man ein psychologisches Phänomen (psychopathologische Bezeichnung: qualitative Gedächtnisstörung), das sich in dem Gefühl äußert, eine neue Situation schon einmal erlebt, gesehen oder geträumt zu haben.

Als vernünftige Erklärung gilt, dass für einen Moment Wahrnehmung und Kurzzeitgedächtnis sozusagen Platz tauschen, man glaubt dann im Gedächtnis zu finden, was man gerade erst wahrnimmt. Die meisten Menschen haben sowas schon erlebt. Wenn ihnen dann wer einredet, das sei ein Hinweis auf eine Erinnerung an ein früheres Leben, dann kann sich ein entsprechender "Therapeut" damit ein schönes Geld verdienen, indem er mit hypnoseähnlichen Methoden, seinen Opfern ein Wahngebilde präsentiert.

Strafbar ist das leider nur in England, weil dort ein solcher Scharlatan seinen Kunden vorher mitzuteilen hat, dass seine Dienste "lediglich zu Unterhaltungszwecken dienen und bisher experimentell nicht nachgewiesen werden können". Wenn er/sie das nicht macht, kann er mit Geld- oder Gefängnisstrafe belegt werden.

In Österreich ist Esoterik ein ungeregeltes Gewerbe, jeder kann sich selber zum Schamanen ernennen und irgendwelchen Idioten das Geld aus der Tasche ziehen. Das ist nicht prinzipiell schlecht, weil Blödheit gehört bestraft und große Blödheit gehört teuer bestraft. Warum die Kronen Zeitung für solch dubiose Geschäftemacherei Reklame macht, ohne dass diese Reklame als "bezahlte Anzeige" gekennzeichnet wird, ist zwar merkwürdig, weist aber darauf hin, dass in dieser Zeitung die Blödheit einen sehr hohen Stellenwert hat.