In
Österreich sind die Herrschaftszeichen der katholischen Kirche im staatlichen
Bereich zahlreich zu finden. Kreuze im säkularen Bereich als eine Art Gesslerhut
aufzuhängen, geschieht nicht aus Notwendigkeit, sondern weil die katholische
Kirche ihre Duftmarken setzen will, weil sie signalisieren will, es gibt in
Österreich keine Trennung von Staat und Religion, weil die (katholische)
Religion ist allgegenwärtig. Etwa in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern -
nicht etwa in von Kirchen geführten derartigen Einrichtungen, nein auch in den
staatlichen. Da erscheint es fast schon überraschend, dass es in Straßenbahnen
und Postämtern keine Kreuze gibt.
In den OÖNachrichten nahm am 5.4. 2013
ein Senatsrat in Ruhe des Oberlandesgerichtes Linz Stellung dazu, dass
auch bei Gericht das Christenzeichen obligatorisch aufscheint, Dr. Wolfgang
Aistleitner schrieb u.a.: " Ein solcher religiöser Impetus verbietet
sich schon wegen des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche. Man verlangt
ja auch nicht von den Religionsgemeinschaften, staatliche Embleme in den Gotteshäusern
zu platzieren. Was soll man Nicht- oder Andersgläubigen entgegnen, die die Einlassung
in den Prozess verweigern, solange sie zwischen sich und den Richter das Kruzifix
geschoben sehen?".
Der komplette Text ist auf der Homepage
der OÖN zu finden.
Der Artikel von Dr. Aistleitner war Anlass
dafür, einen Leserbrief zu verfassen, der am 8.4.2013 in den OÖNachrichten veröffentlicht
wurde: