Das Kreuz mit den Kreuzen

In Österreich sind die Herrschaftszeichen der katholischen Kirche im staatlichen Bereich zahlreich zu finden. Kreuze im säkularen Bereich als eine Art Gesslerhut aufzuhängen, geschieht nicht aus Notwendigkeit, sondern weil die katholische Kirche ihre Duftmarken setzen will, weil sie signalisieren will, es gibt in Österreich keine Trennung von Staat und Religion, weil die (katholische) Religion ist allgegenwärtig. Etwa in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern - nicht etwa in von Kirchen geführten derartigen Einrichtungen, nein auch in den staatlichen. Da erscheint es fast schon überraschend, dass es in Straßenbahnen und Postämtern keine Kreuze gibt.

In den OÖNachrichten nahm am 5.4. 2013 ein Senatsrat in Ruhe des Oberlandesgerichtes Linz  Stellung dazu, dass auch bei Gericht das Christenzeichen obligatorisch aufscheint, Dr. Wolfgang Aistleitner schrieb u.a.: " Ein solcher religiöser Impetus verbietet sich schon wegen des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche. Man verlangt ja auch nicht von den Religionsgemeinschaften, staatliche Embleme in den Gotteshäusern zu platzieren. Was soll man Nicht- oder Andersgläubigen entgegnen, die die Einlassung in den Prozess verweigern, solange sie zwischen sich und den Richter das Kruzifix geschoben sehen?".
Der komplette Text ist auf der Homepage der OÖN zu finden.

Der Artikel von Dr. Aistleitner war Anlass dafür, einen Leserbrief zu verfassen, der am 8.4.2013 in den OÖNachrichten veröffentlicht wurde: