Herabwürdigende Religionsbeleidigung

Der türkische Pianist Fazil Say ist wegen "Beleidigung des Islam" zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, der Künstler und sein Anwalt haben noch keine Stellungnahme abgegeben. Verurteilt wurde Say, weil er im Internet über Koran-Beschreibungen des Paradieses gewitzelt hatte, so meinte er über die laut Koran dort fließenden Bäche von Wein und die dort auf die Gläubigen wartenden Jungfrauen, ob das Paradies eine Kneipe und ein Bordell für die Gläubigen sei.

In Österreich hätte er für diese Äußerungen maximal sechs Monate bekommen können, denn Österreich ist geringfügig fortschrittlicher: §188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren: Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Im Prinzip wäre also der Scherz mit der Kneipe und dem Bordell im Paradies auch bei uns strafbar. Die Lehre daraus: Solidarität mit dem Atheisten Fazil Say und weg mit dem § 188 aus dem österreichischen Strafgesetzbuch! Weg damit, auch wenn er schon seit etlichen Jahren nimmer angewandt worden ist! Keine religiösen Sonderrechte! Religiöse Lehren sind genauso straffrei herabzuwürdigen wie jedwede andere Menschenmeinung! Religiöse Gefühle sind nichts Besseres als alle anderen Gefühle!