Der türkische Pianist Fazil Say ist wegen "Beleidigung des Islam"
zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, der Künstler
und sein Anwalt haben noch keine Stellungnahme abgegeben. Verurteilt wurde Say,
weil er im Internet über Koran-Beschreibungen des Paradieses gewitzelt hatte,
so meinte er über die laut Koran dort fließenden Bäche von Wein und die dort
auf die Gläubigen wartenden Jungfrauen, ob das Paradies eine Kneipe und ein
Bordell für die Gläubigen sei.
In Österreich hätte er für diese Äußerungen
maximal sechs Monate bekommen können, denn Österreich ist geringfügig fortschrittlicher:
§188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren: Wer öffentlich eine Person
oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden
Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich
zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter
denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen
zu bestrafen.
Im Prinzip wäre also der Scherz mit der Kneipe und dem
Bordell im Paradies auch bei uns strafbar. Die Lehre daraus: Solidarität
mit dem Atheisten Fazil Say und weg mit dem § 188 aus dem österreichischen
Strafgesetzbuch! Weg damit, auch wenn er schon seit etlichen Jahren nimmer angewandt
worden ist! Keine religiösen Sonderrechte! Religiöse Lehren sind genauso straffrei herabzuwürdigen wie jedwede
andere Menschenmeinung! Religiöse Gefühle sind nichts Besseres als alle anderen
Gefühle!