Wien, am 7.5.2013. Dank dem couragierten Einsatz einer Mutter, die das
in der Klasse ihrer Tochter angebrachte Kreuz als Zeichen der religiösen Bevormundung
empfand, konnte die Entfernung sämtlicher Kreuze in dieser Schule bewirkt werden.
Entgegen den Bestimmungen des Wiener Auskunftspflichtgesetzes und trotz
mehrmaligen Ansuchens, gaben anfangs weder die Schuldirektion noch der zuständige
Schulinspektor der Mutter bekannt, wie viele der Schulkinder als "Christen"
gemeldet wurden. Wie sich jedoch später herausstellte, waren weniger als 50%
der Kinder, die die Schule ihrer Tochter besuchen, als "Christen" gemeldet.
Somit wurde offensichtlich, dass für das Anbringen von Kreuzen in dieser Schule
jegliche gesetzliche Grundlage fehlte. Nach einem gesetzlich nicht gedeckten
Versuch, nur in einigen Klassen die Kreuze abzuhängen, lenkte schließlich die
Schuldirektion ein und entfernte alle Schulkreuze.
Für Eytan Reif von
der "Initiative Religion ist Privatsache" beweist der Sachverhalt, dass "Zivilcourage
sich lohnt" und dass "selbst verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze, wie das
Religionsunterrichtsgesetz, ausgehebelt werden können, um im Einzelfall der
religiösen Bevormundung von Eltern die Stirn zu zeigen". Der im Jahr 2010 von
der Initiative eingerichteten "Meldestelle" liegen laut Reif mehrere ähnliche
Beschwerden vor. "Es ist davon auszugehen, dass mit der Unterstützung der Initiative
nun weitere Eltern ihr Recht auf Freiheit von Religion in öffentlichen Schulen
einklagen werden" so Reif abschließend.
Im Jahr 2011 fällte der Verfassungsgerichtshof
ein von Verfassungsexperten kritisiertes Urteil, wonach der Zwang, in öffentlichen
niederösterreichischen Kindergärten Kreuze anzubringen, verfassungskonform wäre.
Eine Beschwerde gegen dieses Urteil, die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
eingebracht wurde, ist derzeit noch anhängig.
Das Team der Initiative Religion ist Privatsache