Wiederverheiratete-Geschiedene-Reform?

Das bayrische Fernsehen meldete am 17.5.2013, dass die Diözese Würzburg zurzeit eine Fragebogenaktion an wiederverheiratete Geschiedene laufen hat. Bekanntlich ist es katholische Lehre, dass die Ehen vor Gott geschlossen werden und katholische Ehen deswegen unauflöslich sind, bis der Tode die Ehepartner scheidet. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Ehepaar nachweisen kann, dass bei der katholischen Verehelichung irgendein wesentlicher katholischer Aspekt nicht beachtet wurde, zum Beispiel, wenn keinerlei Absicht bestand, Kinder in die Welt zu setzten oder das Ja-Wort nicht freiwillig gegeben wurde.

Aber ansonsten gilt: wer katholisch verheiratet ist, sich weltlich scheiden lässt und sich weltlich wiederverheiratet, der lebt permanent in der Todsünde des Ehebruchs und darf deshalb den Leib des Herrn nicht empfangen, vulgo man bekommt keine Kommunion.

Da die Scheidungen vor allem auch durch die Emanzipation der Frauen, die sich nicht mehr lebenslänglich alles gefallen lassen müssen, immer mehr zugenommen haben, hat sich die katholische Kirche damit selber ein erhebliches Problem geschaffen. Wenn wiederverheiratete Geschiedene in der Kirche nicht willkommen sind, dann gehen sie auch nicht mehr hin. Die kath. Kirche hilft also bei der Kirchenleerung tatkräftig mit.

Die katholische Rechtslage ist eindeutig: Im Katechismus §1650 heißt es: "Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen (..) Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben."
Somit sind solche Leute praktisch exkommuniziert.

In Würzburg will man nun von den Betroffenen wissen, ob sie Fragen und Anregungen an den Bischof hätten und welche Bedeutung kirchliche Aussagen über die Unauflöslichkeit der Ehe für sie haben.
Als Zweck wird angegeben, einen "barmherzigen Umgang mit gescheiterten Lebensentwürfen" führen zu wollen. Und konkret wird angeführt: Thema sei auch eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts. Damit soll wiederverheirateten Geschiedenen ermöglicht werden, in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis zu bleiben.

Warum? In Deutschland laufen zahlreiche arbeitsrechtliche Verfahren wegen solcher Kündigungen und es scheint absehbar zu sein, dass im merkwürdigen Arbeitsrecht im Kirchenbereich eine Entlassung wegen Wiederverheiratung künftig rechtlich nicht mehr haltbar sein wird. Außerdem hat man in Bereichen, wo sowieso kein Überangebot an geeigneten Arbeitskräften vorliegt, bereits entsprechenden Personalmangel, wenn man von den Beschäftigten ein komplett katholisches Dasein verlangt.

Also leuchtet man mit dem Licht der Barmherzigkeit und will mittels der Fragebögen einen "situationsgerechten und verantwortbaren Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen" erarbeiten. Man kann gespannt sein, wie sich der Rücklauf der Fragebögen gestalten und ob der Öffentlichkeit etwas über Menge und Inhalt mitgeteilt werden wird.