Das am frühen Nachmittag des 3.7.2013 verhängte Urteil des Landesgerichts
Steyr lautete auf zwölf Jahre Haft wegen sexueller und gewalttätiger Übergriffe
auf 24 Schüler. Da der inzwischen laisierte Klosterbruder schon 79 ist,
bedeutet das zunächst einmal praktisch lebenslang, weil auch Kleriker werden
nicht alle 91.
Gegen das Urteil wird von der Verteidigung berufen. In
der zweiten Instanz erwischt der immer noch mutmaßliche klerikanische Verbrecher
womöglich Richter, die doch auf Verjährung entscheiden. Und wenn nicht? Eine
Haftunfähigkeit wird er schon zusammenbringen in seinem Alter. Weil die Welt
ist ja gnädig mit klerikalen Straftätern.
Der mutmaßliche Täter Pater A. dürfte von den 1950er-Jahren bis 2005 ungehindert
seiner mutmaßlichen verbrecherischen Leidenschaft nachgegangen sein. Nicht
nur im Stiftskonvikt in Kremsmünster, auch in anderen kirchlichen Institutionen
war das nicht anders. Vertuschen war Vorschrift und die Opfer wurden in der
Regel zum Schweigen genötigt, wenn das nicht gelang, dann glaubte den Betroffenen
niemand - siehe dazu etwa den Fall Tfirst, der 2004 im Fernsehen berichtete,
was er erlitten hatte und trotzdem kein entsprechendes Echo hervorrief. Das
ging erst, als 2010 das Vertuschen infolge der überall auftauchenden Anschuldigungen
nimmer möglich war.
vom
Backup der News-Seite 2004 der Homepage "freidenker.at"
Somit
handelte es sich bei den katholischen Sexualverbrechen um ein fortgesetztes
Handeln, das von der Institution katholische Kirche vertuscht wurde und es den
Tätern ermöglichte, ihre Straftaten fortzusetzen: Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die strafbare Handlung vollendet ist, bei
Dauerdelikten, sobald die strafbare Handlung abgeschlossen wurde. Sie verlängert
sich aber dann, wenn der tatbildsmäßige Erfolg erst später eingetreten ist: In
diesem Fall beginnt die Frist mit dem Eintritt des Erfolges. Wenn die Opfer
somit nicht in der Lage waren, die Straftaten, von denen sie betroffen waren,
öffentlich als Tatbilder (= den äußeren Tatbestand) wahrnehmbar zu machen, dürfte
es auch keine Verjährung geben!