Das Integrationsfonds-Kirchenblatt

Aussendung "Initiative "Religion ist Privatsache" vom 29.07.2013 Anzeige:

Verdeckte ÖVP-Politikerwerbung in der "Orthodoxen Kirchenzeitung" und Amtsmissbrauch?

Politikerwerbung auf Kosten des Bundes und Verletzung des Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) seitens Personen aus dem Umfeld des Bundesministeriums für Inneres: so lauten einige der Verdachtsmomente, die einer von der "Initiative Religion ist Privatsache" bei der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption eingebrachten Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen sind.

Am 30. September 2012 erschien in Österreich erstmals die "Orthodoxe Kirchenzeitung" (siehe Screenshot rechts). Beide bisher erschienenen Ausgaben dieses auch online abrufbaren Blatts bestechen durch die überproportionale Präsenz des Staatssekretärs Sebastian Kurz in Wort, Bild und als Subjekt einer sehr lobenden "Berichterstattung". Als Medieninhaber dieses Sprachrohrs der Orthodoxen Bischofskonferenz wird der Österreichische Integrationsfonds ausgewiesen. Dass diese medienrechtliche Konstruktion dazu geeignet ist, sämtliche Offenlegungspflichten des BMI (samt des ihm zuordenbaren Staatssekretariats für Integration und Österreichischen Integrationsfonds) zur öffentlichen Finanzierung der bzw. zur Kooperation mit der "Orthodoxen Kirchenzeitung" als periodisch erscheinendes Medium gem. MedKF-TG zu umgehen, ist ein weiterer Umstand, auf den die Sachverhaltsdarstellung hinweist.

Initiative-Sprecher Eytan Reif ortet in diesem Zusammenhang "eine politisch motivierte Degradierung des Österreichischen Integrationsfonds zum Kirchenzeitung-Herausgeber", die den einzigen Zweck verfolgt, die ÖVP als Schutzpatronin der Orthodoxen Kirchen in Österreich zu positionieren und dabei die Wählergunst ihrer Mitglieder zu gewinnen. Mittels in diversen Medien eingeschalteten Inseraten die Öffentlichkeit über eigene Angebote und Aktivitäten zu informieren, steht laut Reif einem Amt "natürlich zu", die Herausgabe einer Kirchenzeitung seitens einer Einrichtung der Republik "stellt aber ein Novum dar und ist gesetzlich nicht gedeckt: sie widerspricht nämlich dem Legalitätsprinzip und kann nur unter Missbrauch des Amtes erfolgt sein". Da die nächste Ausgabe der orthodoxen Kirchenzeitung unmittelbar vor den Nationalratswahlen erscheinen wird, erwartet sich Reif von der Staatsanwaltschaft "zügiges und schonungsloses Handeln in dieser Sache".

Über die Vorkommnisse in Zusammenhang mit der "Orthodoxen Kirchenzeitung" informierte "Initiative Religion ist Privatsache" zusätzlich den Rechnungshof sowie die Kommunikationsbehörde Austria.

Dazu die Anzeige im Wortlaut und die Download-Version des Kirchenblatts.