Mittels einer Finanzhilfe in Millionenhöhe sowie über nicht näher genannte
"Beteiligungen" beabsichtigt die katholische Kirche Österreichs, die insolvente
katholische Kirche Sloweniens vor dem finanziellen Untergang zu bewahren. Ferner
soll die Veräußerung von wertvollen Liegenschaften der katholischen Kirche
Sloweniens im Zuge eines gerichtlichen Ausgleichs verhindert werden. Dies wurde
angeblich notwendig, nachdem der Vatikan jegliche finanzielle Unterstützung für
die eigene Niederlassung in Slowenien kategorisch ausgeschlossen hat. Die
katholische Kirche Sloweniens ist infolge des Zusammenbruchs des eigenen,
überwiegend fremdfinanzierten und spekulativ geführten, Finanzimperiums in
akuter Finanznot geraten.
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veruntreuung
von Steuergeldern der Republik in Slowenien richtet die "Initiative Religion ist
Privatsache" an die noch amtierende Regierung den dringlichen Appell, das Ausmaß
der geplanten Finanzhilfe zu ermitteln und die öffentliche Finanzierung der
katholischen Kirche Österreichs mit sofortiger Wirkung entsprechend zu kürzen.
Laut Initiative-Sprecher Eytan Reif ist die katholische Kirche "als staatlich
finanzierte Körperschaft öffentlichen Rechts keineswegs legitimiert,
österreichische Steuergelder nach Slowenien zu überweisen, um zwielichtige
Geschäfte der dortigen Kirche zu finanzieren". Laut Reif wäre es zudem "höchste
Zeit, dass der Österreichische Rechnungshof den gesetzlichen Auftrag erhält,
auch Kirchenfinanzen zu durchleuchten. Wer jährlich ohne jegliche Gegenleistung
Steuergelder in Millionenhöhe erhält, muss auch einer staatlichen Kontrolle
unterzogen werden".
Über EUR 200 Mio. zahlen Bund und Länder jährlich für
den katholischen Religionsunterricht. Weitere EUR 35 Mio. werden jährlich
aufgrund einer Konkordatsbestimmung vom Staat an die katholische Kirche
überwiesen, während der Bund Jahr für Jahr EUR 120 Mio. zusätzlich als
Steuerentgang verbuchen muss: dies ist der Preis der steuerlichen Absetzbarkeit
des Kirchenbeitrages. Diese sowie zahlreiche weitere öffentliche
Kirchenfinanzierungsmaßnahmen haben eines gemeinsam: ihnen steht, anders als bei
der öffentlichen Finanzierung von Ordensspitälern, Privatschulen sowie der
Caritas, keine Gegenleistung gegenüber.