Oder war das ein sündhafter außerehelicher Geschlechtsverkehr,
der bestraft werden muss! So sieht es momentan für eine Österreicherin mit
islamischen Migrationshintergrund aus,
die in Dubai die multikulturelle Pracht des Islamismus erleben darf. Was konkret
dahintersteckt, ist zurzeit noch unklar, die Frau wurde mit einem verheirateten
Mann aus dem Jemen in einer Tiefgarage beim Geschlechtsverkehr angetroffen.
Sie gab im Polizeiprotokoll an, vergewaltigt worden zu sein, der Mann sagte
aus, sie hätte freiwillig Sex mit ihm gehabt.
Auf außerehelichen Geschlechtsverkehr steht ein
Jahr Haft und da die Frau auch noch Alkohol getrunken haben soll, könnten weitere
sechs Monate dazukommen. Da prallen wieder einmal Kulturen und Werten aufeinander!
Aber sowas gibt es, die Welt hat eben eine multikulturelle Vielfalt mit der
man rechnen muss, wenn man nach Dubai fährt ...
In Österreich hat sich nun Amer Albayati, der Sprecher der Liberalen Muslime
zu diesem Geschehen zu Wort gemeldet. Er kritisiert, dass bei Vorfällen mit ausländischen Touristen
diese in den islamistischen Ländern immer wieder nach der islamistischen Scharia
behandelt werden und nicht nach den durch die Menschenrechtscharta gesicherten
Grundrechten.
In Europa wäre freiwilliger Geschlechtsverkehr in einem
Auto in einer Tiefgarage maximal ein "öffentliches Ärgernis", was
mit einer Geldstrafe belegt werden würde, aber es wird sich kaum wer die Mühe
machen, deswegen eine Anzeige zu erstatten. Dadurch fiele jedwede Notwendigkeit
weg, dass aus einem freiwilligen Geschlechtsverkehr eine Vergewaltigung gemacht
werden müsste und wenn wegen einer Vergewaltigung Anzeige erstattet würde,
ginge die Polizei dem mit entsprechenden Ermittlungen nach.
Der konkrete Fall geschah schon Anfang
Dezember, das mutmaßliche Opfer oder Nichtopfer, erhielt ein Ausreiseverbot, die Auswertung
der Videoüberwachung am möglichen Tatort soll erst bis gegen Ende Februar
erfolgen. Bis dahin steht die Österreicherin unter dem Verdacht, verbotenerweise
in der Öffentlichkeit außerehelichen Geschlechtsverkehr verübt und Alkohol getrunken
zu haben.
Wenn die langwierige Spurensicherung keine Beweismittel
gegen den Beschuldigten erbringt, hat sie mit entsprechenden Strafverfahren
zu rechnen. Es wurde ihr diesbezüglich ernsthaft der
Vorschlag gemacht, den Beschuldigten zu ehelichen, um die Bestrafung
zu vermeiden oder zu mildern. Der verheiratete Täter würde dadurch vom Vorwurf der Vergewaltigung
befreit. Wenn die Frau ihn dort wegen der Gesetze gezwungenermaßen heiraten
sollte, wäre zu beachten, dass es für die Österreicherin gar nicht möglich ist,
jemanden zu heiraten, der schon verheiratet ist. Der Täter kann sich außerdem
sofort oder nach kurze Zeit wieder scheiden lassen, weil sie sowieso als Hure
gelten würde.
Albayati warnt Reisende vor
den Bestimmungen der islamistischen Scharia, die für Touristen unerwartete Bedrohungen
darstellen können, nicht nur außerehelicher Geschlechtsverkehr und Alkoholkonsum
kann zu Strafverfahren führen, sondern auch Homosexualität und der Gebrauch
von Schweinefleisch. Zu beachten sei, dass auch nichtislamische Besucher nach
dem islamistischen Sündenregister behandelt werden könnten.
Amer Albayati fordert,
dass sich die österreichischen Behörden dafür einsetzen, dass die Österreicherin
in Dubai nach dem in Europa gepflogenen Recht behandelt wird und das Land verlassen
darf.