Darum hatten sich bei den letzten Koalitionsverhandlungen die dunkelschwarzschwarzen
ÖVP-Christen dafür ereifert, ein Sterbehilfeverbot in die Verfassung
zu schreiben. Da der SPÖ-Chef Faymann für seine Unfähigkeit
beim Verhandeln ja bekannt ist, war es keine wirkliche Überraschung, dass
die katholischen ÖVP-Extremisten tatsächlich die Posaunen blasen konnten:
die sowieso schon verbotene Sterbehilfe wird zusätzlich per Verfassungsgesetz verboten.
Im
Juni 2013 tauchten zu dieser ÖVP-Forderung erste Meldungen
auf und am 30.11.2013 traute sich die ÖVP bereits, öffentlich zu verkünden, ÖVP und SPÖ
hätten sich
in den Koalitionsverhandlungen auf
ein diesbezügliches Verfassungsgesetz geeinigt. Möglich, dass die ÖVP-Verhandler
wieder einmal den Faymann über den Tisch gezogen hatten, die SPÖ zog
jedoch als Partei nicht mit und es gab klare Stellungnahmen dagegen und die Sache mit dem
Sterbehilfeverbot als Verfassungsgesetz könnte als eher gestorben angesehen
werden.
Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ist mit einer pluralistischen
Demokratie untrennbar verbunden. Jede sachlich nicht gerechtfertigte Einschränkung
dieses Grundrechts richtet sich zugleich gegen das Recht, ein Leben in Würde
zu führen. Personen, die aufgrund eines unerträglichen und unheilbaren
Leidens über ihren eigenen Tod bestimmen wollen und dabei auf Hilfe angewiesen
sind, werden jedoch gesetzlich diskriminiert: Jegliche Form der Sterbehilfe
wird ihnen in Österreich - ohne sachliche Begründung und trotz der
Straflosigkeit der "Haupttat", nämlich des Suizids - grundsätzlich
untersagt.
Diese Website soll einen Beitrag zur Versachlichung der Sterbehilfe-Gesetzgebung
in Österreich leisten und dabei, früher oder später, auch hierzulande
ein selbstbestimmtes Sterben in Würde ermöglichen.
Letzte Hilfe:
Behörde untersagt Gründung eines Sterbehilfevereins, Berufung eingebracht
- 21. März 2014:
Mit Verweis auf das grundsätzliche Verbot
der ”Mitwirkung am Selbstmord” (§78 Strafgesetzbuch, StGB) untersagte die
Landespolizeidirektion Wien die Gründung des ersten Sterbehilfevereins
Österreichs, "Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben".
Der Verein bezweckt, laut Statuten, "seinen Mitgliedern ein würdiges Leben
sowie Sterben zu sichern, einen Beitrag zur Senkung der Anzahl der Suizidversuche
zu liefern und für eine evidenzbasierte, ethisch vertretbare und den Grundrechten
verpflichtete Sterbehilfe-Gesetzgebung zu kämpfen". [..]
PS: siehe dazu auch Standard-Bericht vom 20.3.2014!