Hospizbarmherzigkeit

Auch in Österreich sind die Menschen mehrheitlich dafür, dass ihr Leben nicht künstlich verlängert werden muss und dass es möglich sein sollte, ein nicht mehr als lebenswert empfundenes Leben auf eigenen Wunsch mit ärztlicher Hilfe beenden zu dürfen.

Die Christenkirchen und die ÖVP sind ganz im Gegensatz dazu sogar für eine Verschärfung des Sterbehilfeverbotes, dieses Verbot soll sogar in die Verfassung geschrieben werden. Was rechtlich bedeuten würde, dass ein Raubmord eine gewöhnliche Straftat wäre, die Beihilfe zum Suizid aber eine Straftat UND ein Verfassungsverstoß. So verrückt können die unbarmherzigen Vertreter der Christenlehre sein: weil wenn ein Mensch menschenunwürdig leiden muss, dann will Gott das so und schließlich hat Jesus am Kreuz ja auch gelitten, darum muss der Mensch so ein Schicksal widerspruchslos erdulden und ertragen.

Am 1.4. 2014 beschwor die unsägliche Verwalterin kirchlicher Sexualmissbräuche, Waltraud Klasnic, den Ausbau von Hospizen, also von Einrichtungen, wo unheilbare Schwerstkranke sozusagen die letzte Pflege erhalten. Hospize sind an sich eine sinnvolle Einrichtung, aber sie sind das Gegenteil von Sterbehilfe, sie haben die Rolle, Leben auch gegen den Willen Betroffener zu verlängern und sind in der Regel in kirchlicher Hand, wo diese christliche Ideologie des Leidens ein tragendes Element ist. Und außerdem können sich die Kirchen mit den Hospizen wieder einmal selber der barmherzigen Nächstenliebe berühmen, auch wenn es um unbarmherzige Leidensverlängerung geht und im Hospizbetrieb kein Cent Kirchengeld steckt. Bei einem flächendeckenden Hospizausbau wären Todkranke dann in der Regel von einer Sterbebegleitung kirchlicher Art betroffen und hätten wohl nicht viel Chancen, säkular und jesusfrei betreut zu werden.

Die Initiative Religion ist Privatsache versandte zu diesem Thema am 1.4. eine Pressemitteilung:

459 Personen - und somit 100 mehr als im Jahr zuvor - begleitete im Jahr 2013 "Exit" in den selbstbestimmten Tod. Dies geht aus einem am Sonntag veröffentlichten Bericht des Schweizer Sterbehilfevereins hervor. Die 25-prozentige Zunahme führt "Exit" zurück auf den entsprechenden Anstieg der Mitgliederzahl - und somit auf die sich verbreitende Sterbehilfe-Akzeptanz. Dem Bericht zufolge lag das Durchschnittsalter der betroffenen Personen bei 77 Jahren. Als häufigste Ursachen für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe wurden "Krebserkrankungen im Endstadium, Altersmorbidität und chronische Schmerzleiden" genannt.
In Österreich bleibt hingegen jede Form der Sterbehilfe untersagt und ein selbstbestimmter Tod somit erheblich erschwert. Während die Bundesregierung an ihrem Vorhaben festhält, die bestehende Bevormundung aller Bürger zusätzlich in die Verfassung zu schreiben (siehe dazu Info Nr. 1760), wurde jüngst die Gründung des ersten österreichischen Sterbehilfevereins behördlich untersagt. "Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet in Österreich der Versuch unternommen wird, die Grundrechte einzuschränken, während in Ländern, die in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Demokratieverständnis uns als Vorbild dienen sollten, das Selbstbestimmungsrecht ausgebaut wird" meint Initiative-Sprecher Eytan Reif, der in Österreich eine "von Kirche und Hospizverbände dominierte Sterbehilfe-Nichtdebatte" ortet. "Die an sich berechtigten Forderungen nach einem Ausbau des Hospizsystems sowie der palliativmedizinischen Versorgung sind an sich zu begrüßen, sie sollen aber nicht missbraucht werden für Zwecke der ideologisch-religiös motivierten Gesetzgebung" so Reif abschließend.