Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst hat vom Hauseigentümer
eine Abmahnung erhalten, weil die Schaufensterwerbung des Ladenlokals angeblich
religiöse Gefühle verletzten soll.
Auf
Facebook gibt es einen Auszug von der Abmahnung:
"Die hier in den
Schaufenstern vorhandene Dekoration ist offensichtlich darauf ausgerichtet,
die religiösen Gefühle von Passanten (gleich welcher Konfession) zu
verletzen. Dies ist für unsere Mandantin nicht Akzeptabel. Weitergehende
Schadensersatzansprüche, insbesondere für den Fall von Beschädigungen
der Schaufenster behalten wir uns ausdrücklich vor.
In Anbetracht der
anstehenden Osterfeiertage und des Umstandes, dass sich in unmittelbarer Nähe
eine katholische Kirchengemeinde befindet, fordern wir Sie hiermit auf, bis
spätestens zum 15.04.2014, 12:00 Uhr dafür Sorge zu tragen, dass die
Dekoration aus dem Schaufenster entfernt wird und uns dies schriftlich zu bestätigen.
Eine Kontrolle durch unser Büro wird gesondert erfolgen. Bei fruchtlosem
Verstreichenlassen dieser Frist behalten wir uns weitere Maßnahmen unsererseits
ausdrücklich vor. Die damit verbundenen erheblichen Mehrkosten wären
dann ebenfalls von Ihnen zu erstatten."
Soweit der Facebooktext.
Wieder einmal der Realchrist, der statt seinem Jesus zu folgen und darum gemäß
Mt 5,39 auch die andere Wange hinhalten sollte, mordsmäßige Watschen
austeilen will. Man kann gespannt sein, ob dieser gottesgefühlschützerische
Hausherr mit so einer Zensurklage durchkommt. Möglich ist ja alles! Derweilen
will der Hausherrenanwalt jedenfalls für sein Einschreiten 572 Euro. Steinigt
die Ungläubigen!