BRD: Gebetsrufpetition

Bis gegen Ende Juni 2014 liegt in Deutschland die folgende Petition auf (Rechtschreibung und Interpunktion wie im Original):

Gebetsruf (Adhan) für Muslime in der gesamten Bundesrepublik Deutschland!!!
Katholische / Evangelische Kirchen etc., Alle haben in der Bundesrepublik Deutschland das Recht mit akustischen Methoden zum Gebet aufzurufen. Jedoch haben wir zwischenzeitlich in der Bundesrepublik Deutschland sehr viele Muslime. Es ist daher an der Zeit, daß Muslime besser in die Bundesrepublik Deutschland integriert werden und Ihre Religion vollständig ausüben können. Dazu gehört auch der tägliche Gebetsruf (Adhan) der für Muslime 5x täglich ausgerufen werden muss! Ich, Alexander Neß bin Islambeauftragter und stelle daher folgende Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß ab dem 1.1.2015 bundesweit in der Bundesrepublik Deutschland der Adhan, (der Gebetsruf für Muslime) 5x täglich ausgerufen wird. Der Gebetsruf ist verpflichtend für alle Städte / Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland. Vorraussetzung einer festinstallierten Muezzin-Lautsprecheranlage ist allerdings, daß mindestens 500 Muslime in dessen Stadtteil wohnen. Die Lautsprecheranlagen sind so anzubringen, daß Sie den gesamten Bezirk / Stadtteil abdecken!
Ich beziehe mich dabei auf das Grundgesetz (GG) Art. 4 Absatz 1, 2
Begründung:
...weil Integration verschiedener Kulturen zu einer offenen Demokratie gehört.
... weil wir Respekt vor den verschiedenen Religionen haben müssen.
... weil Deutschland ein Einwanderungsland ist.
... weil wir hier in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen geschätzt ca. über 5 Millionen Muslime haben die in der Bundesrepublik Deutschland leben und arbeiten.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Der angeführte Artikel 4 des GG lautet: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Wieso der Staat bzw. die Kommunen den Ruf des Muezzin erschallen lassen sollen, lässt sich dadurch wohl nicht begründen. Das lästige christliche Glockengeläute wird ja auch nicht staatlich abgehalten. Und was die Glocke oder der Muezzin mit einer ungestörten Religionsausübung zu tun haben sollte, bleibt rätselhaft. Sicher ist bloß, dass das Gebimmel und Geplärr die Ruhe aller Staatsbürger stört, egal welcher Religion sie angehören oder ob sie religionsfrei sind.

Darum hier ein Protestsong gegen das Glockenbimbambum, der Im Jahre 1960 Teil des Programms "Hackl vorm Kreuz" von und mit Gerhard Bronner, Helmut Qualtinger, Kurt Sobotka, Peter Wehle u.a.m. war:

Der Song "Der Glöckner von Notre Untam" berichtet von einem Fremdenverkehrsort namens Glockenschallerbach, wo fallweise Urlaubsgäste vor lauter Glockengeläute narrisch werden!

(zum Abspielen der mp3 wird Quick-Time-Plug-In o.ä. benötigt, wenn dieser Plug-In fehlt, ist hier oberhalb nur eine leere Zeile, statt eines Abspielgerätes zu sehen - die Titel des Programms "Hackl vorm Kreuz" und andere klassische österreichische Kabarettnummern können bei Preiser Records als Downloads erworben werden)