Kein Zwang im Glauben?

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“Es gibt keinen Zwang im Glauben” ist ein gern zitierter Satz, um die vermeintliche Toleranz des Islams in Glaubensfragen darzustellen oder zu untermauern. Auf eine genaue Quellenangabe wird dabei oft verzichtet, und auch der Zusammenhang des Satzes wird meist nicht näher erläutert.

In einer anderen Übersetzung lautet dieser Satz “Es soll kein Zwang sein im Glauben” (Ahmadiyya, PDF-Seite 47, dort Vers 257).
“Es soll nicht” bedeutet allerdings längst nicht “es darf nicht” oder “es gibt nicht”.

Obendrein wird beim gedanklichen wie auch beim lautlichen Sprechen des Satzes die Betonung intuitiv eher auf die Wörter «kein Zwang» gelegt:
“Es gibt keinen Zwang im Glauben”.

Wenn man jedoch die Betonung auf das Wort «im» legt, assoziiert man mit dem Satz evtl. etwas ganz anderes:
“Es gibt keinen Zwang im Glauben”.
Außerhalb des Glaubens aber womöglich durchaus.

Sofern man in diesem Glauben, in dieser Religion lebt, damit aufgewachsen ist und nie Vergleiche angestellt hat, oder sich freiwillig dort hineinbegeben hat, dann empfindet man manches vermutlich gar nicht als Zwang - was von einem Außenstehenden jedoch ganz anders, vielleicht sogar gegenteilig wahrgenommen oder empfunden wird.

In der Wikipedia gibt es zu diesem Koran-Vers (Sure 2:256) einen ausführlichen Artikel, in dem mehrere Beispiele aufgeführt sind, wie dieser Satz im historischen Kontext zu verstehen sei.

Den Zwang außerhalb bzw. jenseits des Glaubens kennen z.B. Apostaten des Islams - denn auf Apostasie (Abfall vom Glauben, arab. Ridda) steht nach islamischem Recht auch heutzutage die Todesstrafe, wie sie in mehreren Ländern, in denen Islam Staatsreligion ist bzw. in denen islamische Gesetze gelten, an Glaubensabtrünnigen vollstreckt wird.

Die Absicht, mit diesem einen Satz aus Sure 2 Vers 256 des Korans eine Toleranz des Islams allgemein oder in Glaubensfragen herzuleiten oder zu belegen, gerät angesichts der drohenden Todesstrafe für Apostaten gemäß islamischem Recht zu blankem Hohn.