Islam-Kinderehe: Theorie und Praxis

In Pakistan hatte der Vorsitzende des Islamrates Maulana Muhammad Khan Sheerani im Jänner 2015 festgestellt, dass es unislamisch sei, wenn für Mädchen gesetzlich ein Mindestalter für die Verehelichung festgelegt werde, es genüge, wenn Anzeichen für die Pubertät bestünden.

Diese pakistanisch-islamische Theorie über das Recht auf Kinderschändungen durch Kinderehen wird im Islamischen Staat selbstverständlich angewandt, wie aktuell ein durchs Internet ziehendes IS-Propagandafoto zeigt:
 

Stolz präsentiert ein IS-Krieger vor der IS-Fahne mit dem Siegel Mohammeds, dass im IS Islamrecht gelebt wird.
Das Mädchen an seiner Seite ist eine Ungläubige, sie wird zum Islam bekehrt und darf dann heiraten! Das Ausmaß der Freude darüber spiegelt sich in den Gesichtern noch unterschiedlich wieder.

Aber Recht muss schließlich Recht bleiben, hatte doch Prophet Mohammed auch eine Ehefrau, die er heiratete als sie sechs war und bei der er Anzeichen der Pubertät erkannte und deshalb die Ehe vollzog, als sie neun war, wie den islamischen Schriften zu entnehmen ist, siehe Wikipedia.

Deswegen über den islamischen Propheten heute zu sagen, er hätte gerne was mit Kindern gehabt, ist strafbar. Weil das ist eine Herabwürdigung religiöser Lehren. Zumindest in Österreich.

Vielleicht darf man aber den obigen freudestrahlenden IS-Jihadisten sogar einen Kinderschänder nennen oder ist das auch eine Herabwürdigung der Islamlehre? Denn schließlich ist es unislamisch, ein Mindestalter für die Ehe festzusetzen oder dem Mohammed sexuelle Kinderliebe vorzuhalten...