FPÖ: Islamgesetz zurück an den Start

Die Freiheitliche Partei ist gegen die Beschlussfassung des Islamgesetzes in der jetzigen Form: Was auch von der Initiative Liberaler Muslimen Österreich (ILMÖ) ständig kritisiert wird, kritisiert am 13.2.2015 auch die FPÖ in einer Presseaussendung: Das Islamgesetz richtet sich praktisch an die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGIÖ), ignoriert deren rechtlich ungeklärte Stellung und weiters ignoriert wird, dass es bekanntlich "den Islam" nicht gibt, sondern eine große Anzahl von unterschiedlichen Richtungen, die jeweils einzeln rechtlich gewürdigt werden müssten. Die diversen christlichen Kirchen sind in Österreich ja auch nicht rechtlich unter dem Dach der katholischen Kirche vereinigt, sondern eigene Rechtspersönlichkeiten. Es kann im Islam keine Gruppierung geben, die sozusagen als "Hauptkirche" im Gesetz steht!

Daher hier die FPÖ-Aussendung:

Islamgesetz: Zurück an den Start - FPÖ stellt Rückverweisungsantrag in den Verfassungsausschuss - Das Islamgesetz ist ein 'Schuss in den Ofen'. Die Regierung will es gegen die Bedenken von Experten und aller Oppositionsparteien durchpeitschen

Wien (OTS) - "Das Islamgesetz geht völlig ins Leere: Es wird nicht vollzogen werden können, weil es sich nicht an die Vereine, sondern an die islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) als angeblich staatlich anerkannte Religionsgesellschaft richtet. Dazu kommt: Diesen im Gesetz festgeschriebenen Status hat die IGGiÖ (noch) gar nicht. Allein aus diesen beiden Gründen ist es unverständlich, warum die Regierungsparteien das Islamgesetz trotz der massiven Bedenken von Experten und aller Oppositionsparteien noch im Februar im Plenum durchpeitschen wollen. So ein Gesetz muss auf breiter Basis beschlossen werden. Wir werden daher einen Rückverweisungsantrag in den Verfassungsausschuss vorbereiten und laden die anderen Oppositionsparteien dazu ein, diesen Antrag gemeinsam mit uns zu stellen", kündigt heute FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan an. Die FPÖ werde sich diesbezüglich demnächst mit den anderen Oppositionsparteien in Verbindung setzen.

Die Religionsausübung finde in den hunderten muslimischen Vereinen statt. Das Gesetz wende sich aber an die Glaubensgemeinschaft. "Das ist der falsche Adressat, das Islamgesetz wird nicht greifen. Damit es überhaupt wirksam wäre, müssten alle Vereine aufgelöst werden - was sicher nicht passieren wird", warnt Stefan. "Zudem ist der rechtliche Status der IGGiÖ noch völlig in Schwebe. Zum einen hat die IGGiÖ die notwendigen Unterlagen noch nicht beigebracht und jetzt von der Regierung eine Nachfrist bis Ende des Jahres bekommen. Und trotz mehrmaliger Nachfragen wurden uns keine Mitgliederzahlen genannt, was aber entscheidend für die Anerkennung ist. Zum anderen ist beim Verfassungsgerichtshof ein Verfahren anhängig, in dem es auch um die Frage geht, ob die IGGiÖ überhaupt eine anerkannte Religionsgemeinschaft sein kann", so Stefan.

Abgesehen von diesen schweren "formalen" Mängeln sei das Islamgesetz auch in den inhaltlichen Details ein "Schuss in den Ofen": Das Verbot der Auslandsfinanzierung beispielsweise greife überhaupt nicht. Imame selbst dürfen zwar nicht mehr vom Ausland finanziert werden, was aber leicht umgangen werden könne. Die Finanzierung der Vereine hingegen sei weiterhin völlig ungeregelt. "Das Islamgesetz ist durch und durch Makulatur. Wenn es seinen Zweck erfüllen soll, kann es nur heißen: Zurück an den Start", so Stefan.