Brüssel (dpo) - Europa widmet sich den ganz privaten Bedürfnissen
seiner Bürger: Nach der neuen Richtlinie zum Sitzpinklerschutz, die
heute in Brüssel verabschiedet wurde, müssen Klobrillen künftig
fest an der Toilettenschüssel montiert oder nahtlos verbaut sein. Damit
soll die Hygiene in öffentlichen und privaten Sanitäranlagen deutlich
verbessert und europaweit vereinheitlicht werden.
Schon seit Jahren wird
der Sitzpinklerschutz auf europäischer Ebene kontrovers diskutiert. So
hat etwa 2010 eine Studie der EU-Kommission ergeben, dass in Europa jährlich
rund 826 Millionen Liter Urin beim Stehpinkeln in die unmittelbare Umgebung
von Toiletten gelangen – wertvoller Urin, der nun fehlt und den Grundwasserspiegel
sinken lässt.
Neue Toiletten werden serienmäßig aus
einem Guss gefertigt:
"Lose
Klobrillen waren bisher ja geradezu eine Einladung zum Stehpinkeln", erklärt
der Däne Jens Iversen, der bereits seit 1997 im EU-Parlament für die
Neuregelung wirbt. Doch erst, seit sich auch Gleichstellungspolitiker der Sache
angenommen haben, fand das Anliegen die nötige Zustimmung im Parlament.
Da nach wie vor mehr Frauen als Männer sitzend urinieren, dienen fest montierte
Toilettensitze vor allem auch ihrem Schutz, so das Argument der neuen Befürworter.
Kritiker der Regelung dagegen bemängeln, dass sich eingefleischte
Stehpinkler auch von fest montierten Klobrillen nicht von ihren Gewohnheiten
abbringen lassen. Vielmehr werde die Lage auf europäischen Toiletten so
noch weiter verschärft. Ihrer Meinung nach lässt sich das Problem
nur durch eine Absenkung der Deckenhöhe in Toilettenräumen auf höchstens
1,50 Meter +/- Länderdurchschnittsgrößenkoeffizient nach EU-Richtlinie
75/258/EG nachhaltig lösen.
Baumärkte und Sanitärbetriebe
rechnen in den nächsten Monaten mit vermehrten Hamsterkäufen herkömmlicher
Toilettensitze, bevor die neue Regelung zum Sitzpinklerschutz zum 01.01.2016
in Kraft tritt. Ab April 2016 sollen dann unangekündigte Inspektionen
sicherstellen, dass das Gesetz auch in Privathaushalten eingehalten wird. Etwaige
Verstöße werden an Ort und Stelle durch die kostenpflichtige Vernietung
der Klobrille geahndet.
Diese Meldung von postillon.com stammt schon vom 30.3.2015, aber die Wiedergabe am 1. April ist ein gutes Datum! Aber es wäre durchaus denkbar, dass die EU-Regelungsexperten wirklich auch auf diese Idee kommen könnten! Hoffentlich hat Postillon hier nicht was verschrien!