Sensibilitätsstörungen
beim Geschlechtsverkehr durch die Verhornung der Eichel sowie
psychische Probleme aufgrund des traumatisierenden Eingriffs – das
können u.a. die negativen Folgen der Beschneidung (=Entfernung der
Vorhaut) von Jungen und Babys sein. Die Risiken dieses keineswegs
harmlosen Eingriffs sind viel zu wenig bekannt, er wird vielfach von
Laien, oft immer noch ohne Narkose und ohne psychologische Vorbereitung
des Kindes durchgeführt.
"Im muslimischen Kulturkreis werden Kinder mit ca 7 Jahren
beschnitten und wissen dann oft nicht, was auf sie zukommt" erklärt der
Allgemeinmediziner Dr. Rainer Brandl. Für die besonders
schmerzempfindlichen Säuglinge (jüdischer Kulturkreis) stellt die
Beschneidung ein Trauma dar, welches auch das Gehirn anhaltend schädigen
kann.
Aus diesem Anlass fordern Ärzte heute, am weltweiten Tag der
genitalen Selbstbestimmung, dass Eltern ausführlich über die
Folgewirkungen und Risiken vor jedem Eingriff aufgeklärt werden und auch
ein Formular unterzeichnen müssen, wo auf die Risiken und möglichen
negativen Folgen der Vorhautamputation hingewiesen wird.
Dieses Formular ist v.a. bei jenen religiös motivierten
Beschneidungen besonders wichtig, die von Nicht-Medizinern durchgeführt
werden. Hier ist insbesondere darauf aufmerksam zu machen, dass dem
Laien-Operateur jede medizinische Kenntnis fehlt und in den
Beschneidungsräumlichkeiten bei Komplikationen keinerlei medizinische
Infrastruktur vorhanden ist. In Spitälern wird ein solches Formular
bereits vorgelegt, allerdings fehlen die Warnhinweise bezügl.
Sexualstörungen wie etwa Orgasmusprobleme. "Ärzte, Krankenhäuser und
Eltern, die eine Vorhautamputation ohne medizinischen Grund durchführen,
laufen überdies Gefahr, von den später Erwachsenen mit zivilrechtlichen
Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu werden" warnt auch der
Gynäkologe DDr. Christian Fiala.
ÄrztInnen fordern ebenso ein gesetzliches Schutzalter von 16 Jahren
für alle Beschneidungen, die aus nicht-medizinischen Gründen erfolgen.
Sie kritisieren auch die Überwälzung der Kosten auf die Allgemeinheit.
Religiös motivierte Beschneidung wird in Österreich vielfach auf
Krankenschein, unter dem Vorwand, es handle sich um einen medizinisch
indizierten Eingriff (Vorhautverengung, Phimose), auch in Spitälern
durchgeführt.
Der weltweite Tag der genitalen Selbstbestimmung wird seit 2012, als
das "Kölner Urteil" gefällt wurde, begangen. Dieses erfolgte, als bei
einem vierjährigen Buben nach einer (ärztlich durchgeführten)
Beschneidung schwere bleibende Komplikationen auftraten. Das Urteil
wertet den medizinisch nicht-indizierten Eingriff als
"Körperverletzung". Der Eingriff sei "nicht durch die Einwilligung der
Eltern gerechtfertigt, weil er nicht dem Wohl des Kindes
entspreche." Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit
überwiegt gegenüber dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.