Verfassungsbeschwerde in Sachen Sterbehilfe

Presseausendung vom 21.7.2015 der "Initiative Religion ist Privatsache"

"Letzte Hilfe": Vereinsverbot und Verbot des assistierten Suizids landen beim Verfassungsgerichtshof

Nachdem das Verwaltungsgericht für Wien (VGW) Anfang Juni 2015 die behördliche Untersagung der Gründung von "Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben" bestätigt hat, brachten nun die Vereinsgründer Prof. Heinz Oberhummer und Eytan Reif gegen den ursprünglichen Bescheid der Landespolizeidirektion Wien beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde ein.

Im Dokument werden gleich mehrere Grundrechtsverletzungen beanstandet:
So wird neben einer Verletzung des verfassungsrechtlich mehrfach gesicherten Gleichheitsgebots eine Verletzung des Rechts auf Vereinsfreiheit (Art. 12 Staatsgrundgesetz, Art 11 EMRK sowie Art. 12 EU-Grundrechtscharta) sowie auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK sowie Art 7 der EU-Grundrechtscharta) behauptet.

Die Beschwerdeführer, die auch 30 weitere Mitgründer vertreten, betrachten eine Befassung des VfGH mit der Materie als "demokratiepolitisch unausweichlich". Prof. Heinz Oberhummer, der auch Obmann der "Initiative Religion ist Privatsache" ist, dazu:
"Dass sämtliche Parlamentsparteien im Rahmen der Enquetekommission 'Würde am Ende des Lebens' eine offene Diskussion über den assistierten Suizid verweigerten, veranschaulicht wie sehr die Sterbehilfedebatte in Österreich von der Katholischen Kirche monopolisiert und unterdrückt wird. In dieser Sache wird die Republik von der Kirche schlicht und ergreifend in Geiselhaft gehalten, während alle Bürgerinnen und Bürger, ungeachtet ihrer Weltanschauung, bevormundet werden. Diese Beschwerde soll daher die vorliegende Wertedebatte durchbrechen".

Unterstützung erhalten die Beschwerdeführer auch vom Verfassungsjuristen Heinz Mayer, der die gestellten Forderungen treffend auf den Punkt bringt: "Meine letzte Entscheidung treffe ich alleine. Der Staat soll mich dabei in Ruhe lassen". Für Initiativesprecher Eytan Reif gilt bereits die Notwendigkeit, den VfGH mit der Sache zu befassen, als "Bankrotterklärung des österreichischen Parlamentarismus," da "politische Feigheit den Gesetzgeber nicht von der Pflicht entbindet, heikle Themen sachlich zu behandeln und entsprechend zu verrechtlichen". In diesem Zusammenhang verweist Reif insbesondere auf die Empfehlung der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, die die Straflosigkeit des assistierten Suizids - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen - fordert. "Nicht ohne Grund forderten namhafte Juristen im Rahmen der Enquetekommission eine ergebnisoffene Debatte über den assistierten Suizid und warnten vor einer Verlagerung der Sterbehilfegesetzgebung vom Parlament in den Gerichtssaal. Mangels einer zufriedenstellenden gesetzlichen Regelung wird dieses Thema Gerichte - auch außerhalb Österreichs - noch öfter beschäftigen" so Reif.

In der Beschwerde wird der VfGH bereits ersucht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens klären zu lassen, ob §78 des Strafgesetzbuches (Verbot der "Beihilfe zum Selbstmord") nicht EU-Grundrechtscharte verletzt. Ferner wird infrage gestellt, dass §12*) des Vereinsgesetzes, das von der Behörde als gesetzliche Grundlage für die polizeiliche Untersagung der Vereinsgründung herangezogen wurde, mit Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Das Verfahren um die Gründung von "Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben" (www.letztehilfe.at) wird von der "Initiative Religion ist Privatsache" unterstützt und mitfinanziert.

*) Anmerkung atheisten-info: Im §12 heißt es "...dass die Gründung eines Vereins nicht gestattet wird, wenn der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig wäre." Was z.B. bedeuten würde, dass seinerzeit als gelebte Homosexualität oder ein Schwangerschaftsabbruch noch strafbar waren, Vereine, die gegen diese Strafbarkeiten aufgetreten wären, untersagt hätte werden müssen...