Nach dem Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts, das
entschieden hatte, die Helmpflicht auf Motorrädern gelte auch für Personen, die
aus religiösen Gründen einen Turban tragen (wie im vorliegenden Fall für einen
Konstanzer, der 2005 der Sikh-Bewegung beigetreten ist), erklärt der Sprecher
der Humanistischen Alternative Bodensee (HABO), Dennis Riehle (Konstanz), dass
die Entscheidung grundlegenden Charakter haben sollte: "Es ist ein gutes Signal,
dass staatliche Vorschriften, gerade dann, wenn sie der Sicherheit dienlich
sind, auch für diejenigen gelten, die sie religiösen Verpflichtungen nachrangig
sehen wollen".
Nach Meinung der HABO reiht sich die Klage des Anhängers der
sogenannten "Reformbewegung" in eine Vielzahl von Ansprüchen ein, die von den
verschiedensten Religionen in den vergangenen Jahren geäußert wurden:
"Ob es der
Burkini beim Baden ist, die Ganzkörperverschleierung in der Öffentlichkeit oder
die vielseitig proklamierten Sonderrechte im Bezug auf die Schule - wie
Befreiung vom Schwimmunterricht für Musliminnen, die Forderung nach eigenem
Religionsunterricht an staatlichen Schulen oder der Wunsch christlich
konservativer Familien, ihre Kinder zuhause eigens zu unterrichten -
beziehungsweise im Zusammenhang mit dem kirchlichen Arbeitsrecht und einer
eigenen Paralleljustiz: In unserem Land gelten zunächst die Gesetze des Staates,
die für jeden Verbindlichkeit haben. Sich daran zu halten, ist Verpflichtung
eines jeden Bürgers - egal, welcher Religion oder welchem Glauben er zugewendet
ist".
Trotz des aktuellen Entscheids des Verwaltungsgerichts
fürchtet Riehle jedoch, dass sich die Urteile in ihrer Mehrheit auch künftig
nicht verändern werden: "Blickt man auf Beschlüsse der höchsten deutschen
Gerichte, so lässt sich erkennen, dass der Religionsfreiheit ein ganz besonderer
Schutz zugemessen wird und selbst die Verfassungsrichter nur selten bereit sind,
andere Grundrechte über diese weitreichenden Zugeständnisse an
Glaubensgemeinschaften, aber auch an einzelne, sich auf das Praktizieren ihrer
religiösen Vorschriften und Ausleben der religiösen Gefühle beziehende,
Mitbürger zu stellen. So bleibt festzuhalten, dass das Verbot des Turbantragens
beim Motorradfahren wohl eine Ausnahme in der Rechtsprechung über religiöse
Praktiken sein wird - und das in einem angeblich doch säkularen Staat, der sich
aber durch seinen Respekt vor der Macht der Religionen auch fortan entsprechend
erpressbar macht".
Dennis Riehle, Sprecher - Humanistische Alternative Bodensee
(HABO) - Säkular-humanistischer Zusammenschluss