Seinerzeit im Mittelalter war der Ablasshandel das große Geschäft für die katholische Kirche, jede Sünde hatten einen Preis, die Sünder erwarben die passenden Ablassbriefe und die Sündenstrafen im Fegefeuer wurden erlassen. Diese Gaunerei mit dem Aberglauben ungebildeter katholisch traktierter Menschen war letztlich ein wesentlicher Bestandteil der Reformation, die katholische Kirche musste diese mafiosen Gangsterstücke aufgeben, die Fegefeuer- und Höllenschutzgelderpressung der Sünder wurde eingestellt.
"Die Augsburger Dogmatikprofessorin Gerda Riedl empfiehlt Gläubigen,
im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit einen Ablass zu erwerben. Der Ablass
sei «schlicht und einfach ein Grund zu spiritueller Freude» (..).
Wer diesen Weg beschreite, werde von Gott geheiligt, mit ihm versöhnt und
von ihm beschenkt. Dies könne ein «echtes Erlebnis» sein, fügte
die Hauptabteilungsleiterin für Grundsatzfragen in der Diözese Augsburg
hinzu. Man übe Gemeinschaft ein und traue sich, dieses Geschenk an andere
weiterzugeben.
Der Ablass ist ein Nachlass zeitlicher Bußstrafen für
die Sünden, die man gebeichtet hat und die hinsichtlich der Schuld schon
vergeben sind. Entstanden aus verschiedenen Elementen des spätantiken und
frühmittelalterlichen Bußwesens, stellt er eine besondere Form des
Umgangs mit dem Büßer dar, die nur die katholische Kirche kennt.
Im 16. Jahrhundert führte der Streit um den käuflichen Erwerb des
Ablasses zu Reformation und Kirchenspaltung. Seit dem Konzil von Trient (1545-1563)
ist die Verbindung von Geld und Ablass verboten."
Aber im letzten
Absatz gibt's dann den Ablass doch wieder: "Demnach unterscheidet die
Kirche zwischen einem teilweisen und einem vollkommenen Ablass. Letzteren kann
zu bestimmten Anlässen - etwa zu einem Heiligen Jahr - jeder Katholik erwerben,
der nach Beichte, Eucharistie und Gebeten bestimmte Werke der Buße tut."
Und
was für Werke der Buße können das sein? Das stand bei kath.net
nicht.
Wer einen Ablaß
gewinnen will, muß getauft und darf nicht exkommuniziert sein.
Damit
ein Ablaß gewonnen werden kann, muß zumindest die allgemeine Absicht
dazu vorliegen (z. B.: Man kann zum Morgengebet hinzufügen: Ich will heute
alle Ablässe gewinnen, die ich gewinnen kann). Ein Vollablaß kann
nur einer je Tag gewonnen werden (weitere Werke erwirken Teilablässe).
Teilablässe können mehrere am Tage gewonnen werden.
Ein
Vollablass kann nur gewonnen werden, wenn das Werk (z.B.: 1 Rosenkranz, oder
1/2 Std. euchar. Anbetung) und folgende drei Bestimmungen erfüllt werden:
a)
sakramentale Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde (eine gilt
für mehrmals (z.B. 14 tägige Beichte für täglich einen Vollablaß),
b)
hl. Kommunion
c) Gebet nach Meinung des HI. Vaters und ein Ave Maria und
ein Vaterunser, oder ein anderes Gebet, weiters ist erfordert, daß der
Ablaßgewinner frei von jeglicher Anhänglichkeit an irgendwelche,
auch läßliche (!) Sünde ist. Fehlt die volle Dispositio oder
eine der vorgenannten Bedingungen, so wird kein voller, sondern nur ein teilweiser
Ablaß erlangt.
Die drei Bedingungen können an mehreren Tagen,
vor oder nach Verrichtung des vorgeschriebenen Werkes, erfüllt werden.
Wenn die Gewinnung eines Ablasses mit einem bestimmten Tag und dem Besuch einer
Kirche verbunden ist, so gilt zur Gewinnung der Zeitraum vom Mittag des vorhergehenden
Tages bis zur Mitternacht des bestimmten Tages (zum Kirchenbesuch kommt meist
noch die Bedingung von einem Vaterunser und einem Glaubensbekenntnis dazu)
Von
den vielen Möglichkeiten zu bestimmten Anlässen Vollablässe zu
gewinnen, seien hier nur besonders vier erwähnt, durch die der Gläubige
an jedem Tag des Jahres einen Vollablaß gewinnen kann:
Ein Vollablaß täglich kann gewonnen werden durch Erfüllung
der vorgenannten drei Bedingungen mit einem der folgenden Werke, entweder
1.
mit Anbetung des Allerheiligsten Altarsakramentes wenigstens eine halbe Stunde
lang; oder
2. mit
andächtiger Lesung der HI. Schrift, wenigstens eine halbe Stunde lang;
oder
3. mit der Kreuzwegandacht
(an amtlich errichteten Stationen! Für verhinderte Kranke genügt eine
halbe Stunde Betrachtung des Leidens Jesu); oder
4.
mit dem Beten des Rosenkranzes (5 Gesätzchen) in einer Kirche, in der Familie,
oder in einer Gemeinschaft.
Neben den Bedingungen für Vollablässe
seien hier noch drei allgemeine Möglichkeiten erwähnt, mittels derer
jeder Gläubige, ohne die obigen drei Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet
nach Meinung des hl. Vaters), jeden Tag mehrere Teilablässe gewinnen kann!
Durch diese soll der Gläubige aufgefordert werden, die Handlungen, die
sein tägliches Leben erfüllen, mit christlichem Geist zu durchdringen.
Er soll in seiner Lebensführung nach der vollkommenen Liebe streben.
1.
Demjenigen Gläubigen wird (jedesmal) ein Teilablaß gewährt,
der in seiner Pflichterfüllung und in den Mühen des Lebens seine Seele
in demütigem Vertrauen zu Gott erhebt und damit wenigstens im Geiste irgendein
Stoßgebet verrichtet (z. B.: Jesus, alles für Dich)
2.
Ein Teilablass wird dem Gläubigen gewährt, der vom Geiste des Glaubens
geleitet, sich selbst oder seine Güter im Dienste der notleidenden Brüder
hingibt. (Hiermit werden die Gläubigen angespornt, nach dem Beispiel und
dem Auftrag Christi die Werke der Liebe und Barmherzigkeit häufiger zu
üben. Jedoch werden nicht alle Liebeswerke mit einem Ablaß versehen,
sondern nur jene, die "im Dienste der notleidenden Brüder" geschehen,
also um den Körper zu speisen oder zu bekleiden oder um die Seele zu unterweisen
und zu trösten.)
3.
Ein Teilablaß wird dem Gläubigen jedesmal gewährt, sooft er
einer eigentlich erlaubten und ihm auch angenehmen Sache freiwillig aus Bußgesinnung
entsagt (Lieben heißt opfern, verzichten).