Wie ja hier schon berichtet
wurde, wollte man in der katholisch besonders geschädigten Kreisstadt Eichstätt
des gleichnamigen bayrischen Kreises dem Sellinger verbieten, nochmals in einer
heute säkular genutzten früheren Kirche eine religionskritische Ausstellung
abzuhalten.
Da
Eichstätt auch Bischofssitz ist und dort eine katholische Hochschule betrieben
wird, wähnte man sich wohl noch im wahrhaft katholischen Zeitalter der
katholischen Allmacht und der dortige Oberbürgermeister von den Freien
Wählern Bayerns ist sicherlich auch sehr katholisch. Da sich diverse Betbrüder
und -schwestern über die Verletzung ihrer tiefkatholischen Gefühle
durch die Sellinger-Ausstellung 2013 beklagt hatten, meinte man, diese Religionsgefühle
über das Grundgesetz stellen zu dürfen. Was scheiterte, sogar im katholischen
Bayern gilt in solchen Fällen die Meinungsfreiheit, der Sellinger darf
in der Ex-Kirche heuer im Sommer wieder drei Wochen lang die Ausstellung "Konstruktive
Kirchenkritik - Kirchen gestern-heute-morgen / Bilder, Plastiken, Darstellungen,
Installationen" zeigen.
Der
Sellinger hatte die geplanten Ausstellungsobjekte dem Gericht auf einer CD vorgelegt,
bei zwei Objekten hatte das Gericht Bedenken, aus den anderen 198 Stücken
hier eine Auswahl:
Und
nun auch die zwei dem Gericht nicht genehmen Bilder, im Internet in Österreich
darf man das auch zeigen - aber vielleicht war das Gericht hier der Meinung,
es sollten keine erkennbaren Gesichter gezeigt werden, daher wurden diese unkenntlich
gemacht:
So,
jetzt sind alle Bilder sicher zugelassen - in der BRD gerichtlich, in Österreich
die BRD-zensierten mittels vorsichtiger Verhüllung...