Die Berner Stimmberechtigten sprechen sich für die Trennung von Staat
und Kirche aus. Dies ist eines der wichtigen Resultate einer repräsentativen
Studie im Auftrag der Freidenkenden Region Bern FRB. Im Weiteren ist eine Mehrheit
der Befragten der Meinung, dass soziale Angebote der Landeskirchen ausschließlich
aus der Kirchensteuer zu bezahlen sind.
Im Hinblick auf die kommende
Vernehmlassung zur Totalrevision des Kirchengesetzes wurden 1011 stimmberechtigte
Bernerinnen und Berner vom Meinungsforschungsinstitut gfs.bern befragt. Das
Ziel war, herauszufinden, inwiefern ihnen die sozialen Dienstleistungen der
Landeskirchen bekannt sind und wie diese genutzt werden. Denn die Landeskirchen
genießen im Kanton Bern immer noch Privilegien gegenüber anderen
Organisationen und Dienstleistungserbringern. So werden die Pfarrstellen und
viele kirchliche Dienste durch den Kanton, also durch die Allgemeinheit, mitfinanziert.
Diese Finanzierung durch den Staat begründen die Kirchen damit, dass sie
wichtige soziale Aufgaben für die Gesellschaft leisten würden. Besonders
oft werden hier die Betreuungs- und Beratungsangebote für sozial Bedürftige
genannt. Die Kirchen leiten daraus einen großen gesamtgesellschaftlichen
Nutzen ab und haben dadurch ihre Privilegien über die letzten Jahrzehnte
retten können.
Die vorliegende Studie belegt nun allerdings eine
große Diskrepanz zwischen den Wünschen der StimmbürgerInnen
und den immer wiederkehrenden Argumenten der Kirchen: So kennen zwar 55%
der Befragten mindestens ein soziales Angebot der Landeskirchen, aber nur 7%
der Befragten nutzen eine solche Dienstleistung. Hauptsächlich genutzt
werden Kultur- und Bildungsangebote (Konzerte und Vorträge) sowie Freizeitangebote
für Kinder und Jugendliche. Alle anderen Angebote hingegen werden kaum
genutzt.
Jorgo Ananiadis, Co-Präsident der Freidenkenden Region
Bern, sagt dazu: "Obwohl der Kanton in allen Bereichen sparen muss,
bevorzugt er die Landeskirchen und unterstützt sie mit finanziellen Mitteln.
Dabei stützt er sich auf unbelegte Annahmen und folgt blind den Forderungen
der Landeskirchen. Dank dieser neuen Studie gibt es jetzt aber Daten darüber,
inwiefern diese mutmaßlich gesellschaftsrelevanten Leistungen tatsächlich
genutzt werden. Und die Resultate lassen keine Zweifel offen, wie diese in Zukunft
zu finanzieren sind."
Die Behörden und Parteien sind jetzt
gefordert, die Erkenntnisse dieser Studie bei der kommenden Vernehmlassung zur
Totalrevision des Kirchengesetzes einfließen zu lassen.
Für
die Freidenkenden Region Bern sind die folgenden Konsequenzen bereits jetzt
offensichtlich:
1. Staat und Kirche sind strukturell und finanziell strikt
zu trennen.
2. Die Angebote der Landeskirchen sind grundsätzlich aus
deren eigenen Mitteln zu finanzieren.
3. Wo der Staat das Erbringen sozialer
Leistungen delegiert (bspw. Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebote), sollen
sich die Landeskirchen einem offenen Wettbewerb stellen. So wird auch die Qualität
dieser von der Allgemeinheit finanzierten Leistungen sichergestellt.