Im neuen Erbrecht, das ab 1. Jan. 2017 in der EU mit Ausnahme von
Großbritannien, Irland und Dänemark gilt, steht: "Die Pflichtteilsberechtigung
der Eltern und weiterer Vorfahren wird durch die Erbrechtsreform beseitigt."
Auch die Nachfahren der Eltern, wie z.B. Neffe, haben somit keine
Pflichtteilsberechtigung mehr.) Nur Kinder, Ehepartner oder eingetragene Partner
bleiben pflichtteilsberechtigt.
Als ich das las, habe ich angenommen, dass die Eltern der verstorbenen
Person nicht nur keinen Pflichtteil mehr bekommen, sondern auch keine Erbquote,
weil darüber in der Einleitung nichts geschrieben wurde. Zuzutrauen wäre so eine
massiver Verschlechterung der EU und der ihr hörigen Regierungen ja gewesen,
nachdem sie auch sonst Europa in den letzten Jahren immer tiefer in den Abgrund
führen, während sie sich selbst immer mehr Geld aus den schwer erarbeiteten
Steuereinzahlungen als Riesengehälter zuschanzen.
Erst im neuen im Internet schwer auffindbaren vollständigen Gesetzestext wird ersichtlich, dass die Eltern (und deren
Nachfahren) zwar nicht mehr pflichtteilsberechtigt sind, aber weiterhin
erbberechtigt bleiben.
Dadurch ist eine zwar nicht katastrophale, aber dennoch mittelschwere
Leichenfledderei vorhanden.
Erstens, weil einem/r Ehepartner/in alles zufällt
und die Herkunftsfamilie der verstorbenen Person leer ausgeht. Wenn Kinder in
die Ehe mitgebracht wurden, oder die/der überlebende Ehepartner/in später mit
einer anderen Person ein Kind bekommt, dann wandert alles Erbe einer kinderlos
verstorbenen Person weg von der eigenen Familie.
Die zweite, gravierendere Ungerechtigkeit ist aber, wenn die verstorbene
Person keine/n Ehepartner/in und keine Nachkommen hat, aber ein Testament
zugunsten des Staates, einer staatlichen Einrichtung, Religionsgemeinschaft, eines
Vereins oder einer fremden Person erstellt hat, dann bekommen die Eltern der
verstorbenen Person nicht so wie bisher wegen des Pflichtteilanspruchs trotzdem
bis zu 1/3 vom Erbe, sondern gar nichts mehr. Bisher war es, wie nachfolgend
angeführt, um einiges gerechter und schaltete eine Leichenfledderei durch
familienfremde Personen oder Vereine weitgehend aus. Gut ist nur, dass ein/e
eingetragene/r Partner/in jetzt auch etwas bekommt.
Wenn ein Testament zugunsten anderer gemacht wurde, bekommen trotzdem als
Pflichtteil die Kinder und Ehepartner die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Bis
zum 31. Dez. 2016 bekamen Eltern und deren Nachkommen als Pflichtteil bis zu 1/3
der gesetzlichen Erbquote, ab 1. Jan. 2017 aber nichts mehr.
Das ist die gesetzliche Erbquote:
° Ehegatte und Kinder: Ehegatte 1/3, Kinder 2/3.
° Lebensgefährte und Kinder: Lebensgefährte nichts, Kinder alles.
° Ehegatte und Eltern bzw. Geschwister: Ehegatte 2/3, Eltern bzw.
Geschwister 1/3.
° Lebensgefährte und Eltern bzw. Geschwister: Lebensgefährte nichts,
Eltern bzw. Geschwister alles.
° Alleinstehende (ohne Partner und Nachkommen):
Eltern 3/3
° Alleinstehende (ohne Partner und Nachkommen): wenn die Eltern
nicht mehr leben: Geschwister (bzw. deren Nachkommen) 3/3.
Ehegatte und eingetragene Partner sind gleichgestellt. Nach dem neuen
Erbrecht steht auch Lebensgefährt/innen eine "außerordentliche gesetzliche
Erbfolge" zu, wenn sonst keine Erben zu finden sind und die Lebensgemeinschaft
mindestens 3 Jahre gedauert hat.