Manchmal werden sogar von Teilen der österreichischen Regierung vernünftige
Vorschläge akzeptiert. Heinz
Faßmann, Integrationsexperte und Regierungsberater hatte am 5.1.2017 die Aufnahme eines Kopftuch-Verbotes im öffentlichen
Dienst in das Integrationsgesetz vorgeschlagen. Integrationsminister Kurz hat
am 6.1. positiv darauf reagiert, speziell im Schulbereich wäre das vorstellbar,
"weil es dort um Vorbildwirkung ein Einflussnahme auf junge Menschen geht.
Österreich ist zwar ein religionsfreundlicher, aber auch ein säkularer
Staat".
Immerhin: ein ÖVP-Politiker hat bemerkt, dass Österreich
keine katholische Republik mehr ist! Die Reaktionen waren wie zu erwarten, die
strammen Muslime waren natürlich empört und diverse Gutmenschen ebenso!
Die Islamische Glaubensgemeinschaft, der die österreichische Bundesregierung
tief in den Arsch gekrochen ist, droht mit der Beendigung der Zusammenarbeit.
Weil die islamische Religion hat überall von allen geheiligt zu werden!
Und die öffentliche Manifestierung der islamischen Religion ist ein Grundrecht
der Religionsfreiheit, davor hat sich auch der öffentliche Dienst devot
niederzuwerfen!
Es wurde auch sogleich auf das Diskriminierungsverbot
hingewiesen, das auch für die Religion gelte! Dass damit der säkulare
Staat diskriminiert wird, wenn ein bestimmtes Religionsbekenntnis durch öffentliche
Uniformierungen in Erscheinung tritt, darauf kommen diese Leute natürlich
nicht.
Darum eine konkrete Frage: Wie würde die Republik Österreich
reagieren, wenn z.B. ein Lehrer, der einer schlagenden Burschenschaft angehört,
in seiner Burschenschafter-Kluft unterrichten würde?
Wikimedia-Bild,
drei Burschenschafter in voller Wichs, 1909
Oder ein Steuerfahnder,
der kommunistisch gesinnt ist, bei Betriebsprüfungen mit Hammer und Sichel am Revers auftreten täte?
Wäre es nicht ein klarer Fall, dass sowas unter Androhung disziplinärer
Folgen sofort unterbunden würde? Aber in Islamuniform aufzutreten, das
hat unabdingbar überall ein freies Grundrecht zu sein! Heil Allah!
Menschenrechtlich
wäre ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst kein Problem. Denn
1996 wurde in der Schweiz gegenüber einer islamischen Lehrerin so ein Verbot
ausgesprochen, die Betreffende zog dagegen bis zum Europäischen Gerichtshof,
dieser entschied im Februar 2001, dass das Verbot weder gegen die Religionsfreiheit
noch gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.
In der ÖVP
findet der Vorschlag von Faßmann und Kurz breite Zustimmung. Man kann
gespannt sein, ob die österreichische Regierung überhaupt noch in
der Lage ist, in diesem Bereich überraschenderweise auch einmal was Vernünftiges
zu tun oder ob sie sich weiterhin nur abmüht, die eigenen Wähler der FPÖ
zuzutreiben...