Am
31.1.2017 hat der Rat der EU an 92 Länder Briefe
verschickt, um bis
Ende 2017 eine Liste "steuerpolitisch nicht
kooperativer Staaten"
aufzustellen. Im November 2016 hatten sich die EU-
Finanzminister auf grobe
Kriterien für eine solche Schwarze Liste der
EU geeinigt. Erfüllt ein Land
Mindeststandards bei Steuertransparenz
und gerechter Besteuerung nicht, kommt
es auf die EU-Liste der
Steueroasen. Die genaue Ausgestaltung der Kriterien
steht allerdings
noch aus und soll an diesem Freitag in der
hochrangigen
Ratsarbeitsgruppe Steuern zum wiederholten Male besprochen
werden.
Insbesondere das Kriterium "gerechte Besteuerung" ist hoch
umstritten,
da einige wenige EU-Mitgliedstaaten die Nullbesteuerung von
Gewinnen
als zulässig erachten.
Für eine Vorauswahl von Ländern für
die Schwarze Liste der EU hat die
Kommission alle Länder anhand objektiver
Indikatoren wie
wirtschaftliche Verflechtung mit der EU, Bedeutung des
Finanzsektors
und rechtliche Stabilität analysiert. Darauf aufbauend hat nun
die
nicht-öffentlich tagende Ratsgruppe
"Verhaltenskodex
Unternehmensbesteuerung" 92 Länder ausgewählt, die genauer
untersucht
werden sollen. Auch die USA werden analysiert,
EU-Mitgliedsländer
werden nicht überprüft.
Sven Giegold, finanz- und
wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im
Europäischen Parlament,
kommentiert:
"Es ist ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen
europäischen
Steuerzahler, dass Großbritannien, Irland und Luxemburg eine
echte
Schwarze Liste mit harten Kriterien blockieren. Die von
den
Mitgliedstaaten diskutierten Kriterien der Schwarze Liste sind
deutlich
schwächer als von der Kommission vorgeschlagen.
Insbesondere
Großbritannien versucht, seine Territorien Jersey und Guernsey
zu
schützen, bevor es die EU verlässt.
Es ist richtig, dass man die
USA genauer überprüft. Einige US-
Bundesstaaten erlauben den Eigentümern von
Treuhandkonten, anonym zu
bleiben. Damit ermöglichen sie Steuerflucht und
Geldwäsche. Die USA
weigern sich, konsequent am internationalen Austausch von
Steuerdaten
teilzunehmen. Und anders als in der EU-Geldwäscherichtlinie und
der
internationalen FATF vorgeschrieben, müssen Banken in den USA nicht
die
Personalien der wirtschaftlich berechtigten Kontoinhaber abfragen.
Die
EU dürfen davor nicht mehr aus politischen Gründen die
Augen
verschließen.
Es ist absurd, dass die EU eine Schwarze Liste im
Dunkeln erstellt. Die
Ratsarbeitsgruppe Verhaltenskodex Unternehmenssteuern
tagt nicht-
öffentlich und kann hier nur einstimmig Entscheidungen treffen.
Seit
ihrer Gründung 1998 hat sie es nicht geschafft,
schädliche
Steuerpraktiken innerhalb der EU effektiv zu bekämpfen. Es ist
ein
schlechter Witz, dass ausgerechnet diese Gruppe nun die EU-Liste
der
Steueroasen erstellen soll. Steuertransparenz beginnt im
eigenen
Vorgarten."
Die Einigung der EU-Finanzminister auf grobe
Kriterien für die Schwarze
Liste findet sich hier.
Der
Entwurf des Briefes, der diese Woche an 92 Länder geschickt wurde,
findet
sich hier.
PDF
zum Downloaden
über die 92 Länder, die genauer untersucht werden, bestehen aus den 86
Ländern aus den
Tabellen I. und II., sowie weiteren sechs Finanzzentren
aus den Tabellen III.
bis V.