Van der Bellen bleibt uneinsichtig

NEWS am 4.5.2017:

"Van der Bellen äußert sich zu Kopftuch-Sager - Sein Fehler, 'wenn man so will', möge mehr in der Formulierung gelegen sein. (..)
Im Interview mit der Tageszeitung "Österreich" (Freitag-Ausgabe) sagte Van der Bellen: "Ja, es war ein Fehler. Es ist dadurch etwas entfesselt worden, was auch eine gewisse Empörungskultur befördert hat."
In der Sache bleibe er aber dabei. 'Mir ging es, ungeachtet der missglückten Kommunikation, schlicht um Freiheitsrechte. Jede erwachsene Frau hat das Recht, sich zu kleiden, wie sie will. Ich verstehe, dass der Zwang zum Kopftuchtragen in anderen Ländern Frauen erzürnt, aber die Antwort kann nicht sein, es bei uns zu verbieten'.
Wie es zu der Aussage gekommen sei, erklärt Van der Bellen folgendermaßen: 'Ich habe das alles bei einer Diskussion mit Schülern und Schülerinnen gesagt. Da vergisst man, dass mitgeschnitten wird. Da fühle ich mich wie im Hörsaal, verhalte mich ungezwungen wie früher und sage Dinge, die man sonst so nicht sagt. Diese Schuld nehme ich auf mich. Ich muss mir wohl stärker bewusst sein, dass der Hörsaal eine Sache ist und das Amt des Bundespräsidenten eine andere'."

Soweit NEWS. Das heißt, seine Meinung bleibt dieselbe, er hätte diese nur nicht in die TV-Kamera sagen dürfen. Er hatte also vergessen, zu heucheln.


Der am 24.3. aufgenommene Clip mit dem Sager wurde am 25.4. in einer ORF-Sendung wiedergegeben. Zu Kopftuchverboten gibt es zwei Entscheidungen des EuGH, über Verbote von Kopftüchern im staatlichen Bereich vom 15.02.2001 - GZ 42393/98 und am Arbeitsplatz vom 14. März 2017 - GZ C-157/15. Am 24.3. ist es einem Bundespräsidenten zumutbar, dass er das Urteil vom 14.3. - das ja durch die Medien zog - kennt, also weiß, dass es rechtlich zulässig ist, wenn Firmen den Beschäftigten religiöse Kleidung oder Zeichen untersagen! Das in Österreich aktuell diskutierte Verbot im staatlichen Bereich ist bereits seit dem Urteil von 2001 rechtlich zulässig, damals ging es um eine Schweizer Lehrerin, der das Kopftuch untersagt worden war.

Trotzdem will der van der Bellen immer noch die absolute Kopftuchfreiheit! Was dem Islam eine militante Extraposition gäbe! Zum Beispiel wird wohl kein Lehrer in der Uniform einer Burschenschaft unterrichten können, keine Verkaufskraft eine Bewilligung erhalten, sich Sichel und Hammer anzustecken, kein Beamter sein Parteiabzeichen tragen dürfen, aber Musliminnen müssen das Recht haben, sich überall religiös zu uniformieren, egal ob sie das selber wollen oder ob es der Vater, der Bruder oder der Ehemann so haben will, laut van der Bellen haben wir alle islamisch Uniformierte in Schulen, Ämtern, Behörden, Geschäften und wo auch sonst immer zu erdulden und zu respektieren. Weil der Islam will es so und darum müssen wir alle es auch wollen und uns kopftuchmäßig solidarisieren. Dümmer geht's nimmer.

Der österreichische Bundespräsident bleibt ein erklärter Feind der europäischen Aufklärung, der Religionsfreiheit als Freiheit von Religion, des realen Säkularismus und der Urteile des EuGH.