Pornofilm in Kirche gedreht

Darüber berichtete am 16.8.2017 katholisches.info:

"Dreharbeiten für Pornofilm in einer Kirche: für niederländische Staatsanwaltschaft keine Straftat - Anzeige archiviert
Die niederländische Staatsanwaltschaft weigert sich, Anklage wegen Dreharbeiten zu einem Pornofilm in einer katholischen Kirche zu erheben.
Gestern, am Hochfest Mariä Himmelfahrt, archivierte die niederländische Staatsanwaltschaft die Anzeige gegen den Produzenten und die Darsteller eines Pornofilms, für den Dreharbeiten in der Kirche zum heiligen Joseph in Tilburg (..).
Wegen der Kirchenschändung war vom Priesterrat der Stadt Anzeige erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch der Ansicht, dass 'keine strafbare Tat' begangen wurde. Das Verhalten sei zwar 'respektlos' gewesen, aber man könne bei Durchsicht des Strafgesetzbuches keine Straftat erkennen. 'Gotteslästerung ist nicht strafbar' in den Niederlanden, weshalb es keine Gesetzesübertretung gebe, ließ die Staatsanwaltschaft in ihrer gestrigen Erklärung wissen.
In der Kirche war gefilmt worden, wie zwei Darsteller in einem Seitengang der Kirche und in einem Beichtstuhl Sexualverkehr haben. (..) Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass die Kirche ein zivilrechtliches Verfahren anstreben könne. (..)"

Wozu einem ein ähnlicher Vorfall in Österreich einfällt, nämlich die "Porno-Babsi", die sich  in der Kirche von Hörsching sexuell präsentierte. Das Urteil ging offenbar an den Tatsachen vorbei, weil dieses lautete auf eine bedingte dreimonatigen Haftstrafe und eine Geldstrafe von 5.350 Euro wegen Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren, obwohl in einer leeren Kirche keine Religionsausübung gestört worden sein kann und die katholische Lehre von der Unkeuschheit ständig vom ganzen Volk herabgewürdigt wird.

In den Niederlanden handelte bereits die Staatsanwaltschaft säkular! Österreich könnte also dazulernen!
Die Porno-Babsi wäre jedenfalls in den Niederlanden gar nicht vor Gericht gestellt worden!