"Dreharbeiten für Pornofilm in einer Kirche: für niederländische
Staatsanwaltschaft keine Straftat - Anzeige archiviert
Die niederländische
Staatsanwaltschaft weigert sich, Anklage wegen Dreharbeiten zu einem Pornofilm
in einer katholischen Kirche zu erheben.
Gestern, am Hochfest Mariä
Himmelfahrt, archivierte die niederländische Staatsanwaltschaft die Anzeige
gegen den Produzenten und die Darsteller eines Pornofilms, für den Dreharbeiten
in der Kirche zum heiligen Joseph in Tilburg (..).
Wegen der Kirchenschändung
war vom Priesterrat der Stadt Anzeige erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft
ist jedoch der Ansicht, dass 'keine strafbare Tat' begangen wurde. Das Verhalten
sei zwar 'respektlos' gewesen, aber man könne bei Durchsicht des Strafgesetzbuches
keine Straftat erkennen. 'Gotteslästerung ist nicht strafbar' in den Niederlanden,
weshalb es keine Gesetzesübertretung gebe, ließ die Staatsanwaltschaft
in ihrer gestrigen Erklärung wissen.
In der Kirche war gefilmt worden,
wie zwei Darsteller in einem Seitengang der Kirche und in einem Beichtstuhl
Sexualverkehr haben. (..) Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass die Kirche
ein zivilrechtliches Verfahren anstreben könne. (..)"
Wozu
einem ein ähnlicher Vorfall in Österreich einfällt, nämlich
die "Porno-Babsi", die sich in der Kirche von Hörsching
sexuell präsentierte. Das Urteil ging offenbar
an den Tatsachen vorbei, weil dieses lautete auf eine bedingte dreimonatigen
Haftstrafe und eine Geldstrafe von 5.350 Euro wegen Störung der Religionsausübung
und Herabwürdigung religiöser Lehren, obwohl in einer leeren Kirche
keine Religionsausübung gestört worden sein kann und die katholische
Lehre von der Unkeuschheit ständig vom ganzen Volk herabgewürdigt
wird.