Solches zeigte sich aktuell bei einem Prozess in Wien. Der Betreiber
der Site kreuz-net.info (als www.kreuz-net.at online) hatte im Dezember 2015
einen Artikel mit Attacken auf Homosexuelle veröffentlicht, es wurde u.a.
Syphilis als Gottesstrafe für "Homo-Unzüchtler" dargestellt.
Am 5.9.2017 lief nun nach Verzögerungen der Prozess wegen Verhetzung ab.
In
den Medien wird der Name des Site-Betreibers nicht genannt, auf der Site selber
hat das Impressum eine Zugriffssperre, darum hier ein Impressums-Screenshot
von 2013:
Die
Site besteht heute hauptsächlich aus den wöchentlichen "Eleison
Kommentaren" des Piusbrüderbischofs Richard Williamson, die früher
auf der nun nicht mehr existierenden Site eleisonkommentar.blogspot.co.at erschienen
sind. Zu einem solchen Kommentar "Über die ewigen Höllenqualen"
gibt's eine PDF mit Atheistenkommentaren -
weil bekanntlich ist auf atheisten-info ja immer alles zu allem zu finden!
Das
Urteil war völlig ungerecht, der Sitebetreiber erhielt wegen Verhetzung
vier Monate bedingt, obwohl sein Verteidiger heftig darauf hinwies, dass die
Meinungen seines Mandaten deckungsgleich mit der katholischen Lehre wären!
Die Medien zitierten den Verteidiger: Der Ausdruck Homo-Unzüchtler sei
zwar nicht grad eine Freundlichkeit, aber in katholischem Zusammenhang sei Unzucht
ein theologischer Begriff, der ein schweres sündhaftes Verhalten
bedeutet, nämlich Geschlechtsverkehr außerhalb des Sakraments der
Ehe, das Wort "Homo" sei der "Unzucht" nur aus Gründen
der Präzisierung vorangestellt worden. Und Gottes Strafe folge eben
auf schwere Sünden.
Der Richter sah trotzdem eine strafbare Herabwürdigung
einer Menschengruppe, der Staat müsse diese davor schützen, darum
das Urteil.
Die Verteidigung war nicht bibeltreu genug aufgebaut! Weil
Gott der HErr hat die Homosexuellen ja noch viel schlimmer verurteilt als ihnen
bloß Syphilis als Gottesstrafe an den Hals zu wünschen! Denn
das Wort des HErrn zur Homosexualität lautet bekanntlich so: Leviticus
18, 22ff, "und bei einem Manne sollst du nicht liegen, wie man bei einem
Weibe liegt; es ist ein Gräuel. (..) denn jeder, der einen von allen diesen
Gräueln tut, die Seelen, die ihn tun, sollen ausgerottet werden aus
der Mitte ihres Volkes."
Das hatte der Site-Betreiber gar
nicht gefordert gehabt, obwohl er das Recht gehabt hätte in tiefem Glauben
seinen Gott zu zitieren! Da sollte eigentlich der Staat die Lage bereinigen
und nur noch Bibeln erlauben, in denen solche klerikalfaschistische Vorschriften
nimmer drinnen stehen! Denn was die Bibel verkündet, das wird man ja doch
noch sagen dürfen! Da glaubt ein tüchtiger tiefgläubiger Katholik,
er spreche im Sinne des Wortes des HErrn! Und das Gericht verkündet das
Verbot solcher verhetzender Gottesworte!
Aber verhetzendes Katholischsein
ist biblisch abgesichert! Und der Richter verursachte damit eine Verletzung
der religiösen Gefühle des Site-Betreibers, der Verurteilte sollte
den Richter wegen Herabwürdigung religiöser Lehren gemäß
Strafgesetzbuch § 188 anzeigen, denn dort steht geschrieben: "Wer
öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung
einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine
Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich
zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter
Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten
geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe
bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."