Der Artikel in den OÖN vom 13. September 2017 "Stadt sieht bei
Umwidmung die Chance auf einen Kompromiss" erscheint als Schönreden
von Problemen und "Augenauswischerei".
Manche Kompromisswünsche
sind biologisch nicht möglich.
1. Im Schlaf gilt Lärm als
Ruhestörung, und jeder "Kompromiss" würde logischerweise
auch eine Störung akzeptieren. Entweder natürliche Nachtruhe oder
eben gestörte Ruhe. Nebenbei macht bekanntlich Schlafentzug aggressiv,
unausgeglichen und die Leistungsfähigkeit sinkt. Dauernder Schlafentzug
wirkt sich negativ auf die Lebensspanne aller fühlenden Wesen aus und wird
leider wegen der biologischen Intensität auch als Foltermethode benutzt.
2.
Der geplante Moscheebetrieb ist im Ritus auf nächtliche Feiern und Aktivitäten
ausgelegt. Nachtbetrieb verhält sich jedoch zur Nachtruhe diametral
(entgegengesetzt). Das gleicht dem bekannten "Nullsummen-Konflikt",
der Vorteil des einen geht zulasten des anderen. Der latente Konflikt kann eine
Zeit lang toleriert werden, jedoch nur so lange, bis "der Kragen platzt"
und ausbricht.
3. Es ist leichter, solche "Kompromisse" vorzuschlagen,
wenn man nicht betroffen ist und selbst ruhig wohnt. Ein "Aufrechnen"
von Empfindungen als mathematischer Durchschnitt verschiedener Kategorien erscheint
manipulativ, denn dabei geht es bestenfalls um "Duldung" seitens der
betroffenen Anrainer, egal ob freiwillig oder erzwungen.
4. An einem ungeeigneten
Ort in eine Immobilie zu investieren, gilt weltweit als Fehlinvestition.
Darin zeigt sich auch die Wurzel eines "faulen Kompromisses". Diese
Unverträglichkeit zeigt sich auch als "kognitive Dissonanz",
bei der Politiker an falscher Stelle zu reparieren versuchen. Politikers Aufgabe
wäre jedoch, die Probleme an der Wurzel zu beheben, nicht durch Schönreden
die Symptome zu vertuschen.
5. Die Anzahl der Besucher zum Freitagstreffen
der Männer hat die Stadtpolizei mit 144 Personen festgestellt (19.
Februar 2016). Der Herr Bürgermeister diskutierte jedoch bei der Veranstaltung
die Abweichung der zu spät Gekommenen, die von der Polizei nicht erfasst
wurden, statt den Vergleich mit der Mengenangabe im Umwidmungsantrag darzulegen.
Wenn zudem eine Befragung der Bürger erst nach der Einspruchsfrist im Umwidmungsverfahren
erfolgte, bewirkt es bei vielen Anrainern ein Kopfschütteln und Vertrauensverlust.
6.
Die Lasten eines "faulen Kompromisses" bei einer Umwidmung hätten
vorwiegend die Anrainer zu tragen und würde den strukturell bedingten
Dauerkonflikt weiter fortsetzen. Letztlich hätte das Verfassungsgericht
eine Anlass-Umwidmung, wegen unzulässiger Ungleichbehandlung zu prüfen
und die Kompromissfähigkeit zu klären.
Dr. Johann Hüthmair,
Obmann Bürgerinitiative Zivilcourage "BiZ", Vöcklabruck