Vöcklabruck: Fauler Kompromiss?

Unter diesem Titel erschien am 21.9.2017 ein Leserbrief betreffend die umstrittene Moschee im Wohngebiet in Vöcklabruck, siehe dazu auch "Immer noch Moscheeprobleme in Vöcklabruck" vom 19.9.:

Der Artikel in den OÖN vom 13. September 2017 "Stadt sieht bei Umwidmung die Chance auf einen Kompromiss" erscheint als Schönreden von Problemen und "Augenauswischerei".

Manche Kompromisswünsche sind biologisch nicht möglich.

1. Im Schlaf gilt Lärm als Ruhestörung, und jeder "Kompromiss" würde logischerweise auch eine Störung akzeptieren. Entweder natürliche Nachtruhe oder eben gestörte Ruhe. Nebenbei macht bekanntlich Schlafentzug aggressiv, unausgeglichen und die Leistungsfähigkeit sinkt. Dauernder Schlafentzug wirkt sich negativ auf die Lebensspanne aller fühlenden Wesen aus und wird leider wegen der biologischen Intensität auch als Foltermethode benutzt.
2. Der geplante Moscheebetrieb ist im Ritus auf nächtliche Feiern und Aktivitäten ausgelegt. Nachtbetrieb verhält sich jedoch zur Nachtruhe diametral (entgegengesetzt). Das gleicht dem bekannten "Nullsummen-Konflikt", der Vorteil des einen geht zulasten des anderen. Der latente Konflikt kann eine Zeit lang toleriert werden, jedoch nur so lange, bis "der Kragen platzt" und ausbricht.
3. Es ist leichter, solche "Kompromisse" vorzuschlagen, wenn man nicht betroffen ist und selbst ruhig wohnt. Ein "Aufrechnen" von Empfindungen als mathematischer Durchschnitt verschiedener Kategorien erscheint manipulativ, denn dabei geht es bestenfalls um "Duldung" seitens der betroffenen Anrainer, egal ob freiwillig oder erzwungen.
4. An einem ungeeigneten Ort in eine Immobilie zu investieren, gilt weltweit als Fehlinvestition. Darin zeigt sich auch die Wurzel eines "faulen Kompromisses". Diese Unverträglichkeit zeigt sich auch als "kognitive Dissonanz", bei der Politiker an falscher Stelle zu reparieren versuchen. Politikers Aufgabe wäre jedoch, die Probleme an der Wurzel zu beheben, nicht durch Schönreden die Symptome zu vertuschen.
5. Die Anzahl der Besucher zum Freitagstreffen der Männer hat die Stadtpolizei mit 144 Personen festgestellt (19. Februar 2016). Der Herr Bürgermeister diskutierte jedoch bei der Veranstaltung die Abweichung der zu spät Gekommenen, die von der Polizei nicht erfasst wurden, statt den Vergleich mit der Mengenangabe im Umwidmungsantrag darzulegen. Wenn zudem eine Befragung der Bürger erst nach der Einspruchsfrist im Umwidmungsverfahren erfolgte, bewirkt es bei vielen Anrainern ein Kopfschütteln und Vertrauensverlust.
6. Die Lasten eines "faulen Kompromisses" bei einer Umwidmung hätten vorwiegend die Anrainer zu tragen und würde den strukturell bedingten Dauerkonflikt weiter fortsetzen. Letztlich hätte das Verfassungsgericht eine Anlass-Umwidmung, wegen unzulässiger Ungleichbehandlung zu prüfen und die Kompromissfähigkeit zu klären.

Dr. Johann Hüthmair, Obmann Bürgerinitiative Zivilcourage "BiZ", Vöcklabruck