Schubhaft kann auf
bis zu sechs Monate (bisher vier) erstreckt werden, Sonderfällen bis 18
Monate.
Verfahren
zur von Asylaberkennung können nun bereits bei Betreten auf der Tat
oder bei Verhängung von Untersuchungshaft oder bei Anklageerhebung eingeleitet
werden.
Für
Asylwerber können Gebietsbeschränkung festgelegt werden.
Nach negativ entschiedenem Asylverfahren kann die Grundversorgung eingestellt
werden.
Gegen Abgewiesene,
die das Land nicht verlassen und die auch nicht am "Außerlandesbringungsverfahren"
mitwirken, kann Beugehaft verhängt werden.
Wieder einreisende Abgewiesene haben mit Geldstrafen bis 15.000 Euro oder sechs
Wochen Ersatzhaft zu rechnen.
Wer falsche Angaben im Asylverfahren macht, kann mit bis 5.000 Euro bestraft
werden.
Innenminister Sobotka will damit künftig rascher für
klare Verhältnisse bei Migranten ohne Bleiberecht zu sorgen. "Illegaler
Aufenthalt in Österreich ist kein Kavaliersdelikt. Dementsprechend restriktiv
werden wir das neue Fremdenrecht auch handhaben".
Warum nicht
bisher schon die gesetzlichen Vorschriften in Sachen "Rechtswidrige Einreise
und rechtswidriger Aufenthalt", Fremdenpolizeigesetz § 120 ,
angewandt wurden, bleibt weiterhin unbekannt, denn in diesem Paragraphen
heißt es im Absatz 1: "Wer als Fremder nicht rechtmäßig
in das Bundesgebiet einreist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist
mit Geldstrafe von 100 Euro bis zu 1.000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen. Wer wegen einer solchen
Tat bereits einmal rechtskräftig bestraft wurde, ist mit Geldstrafe von
1.000 Euro bis zu 5.000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Wochen, zu bestrafen."
Da ließe sich praktisch
jeder, der aus einem Land kommt, wo es keine freie Einreise nach Österreich
gibt, oder der sich nicht an die Dublinregeln hält, bestrafen und diese
Strafen ließen sich anscheinend seriell verhängen!
Der
wohl nützlichste der oben angeführten Punkt ist die Möglichkeit
der Einstellung der Grundversorgung. Bisher konnte den Abgewiesenen die Abweisung
praktisch egal sein, weil am materiellen Status änderte sich ja nichts.
Wenn sich das in potentiellen Migrantenkreisen herumspricht, wird auch die Nachfrage nach
Asyl in Österreich zurückgehen und wohl eher nur noch in den Kreisen
aufrecht bleiben, die tatsächlich gute Asylgründe haben!