Neues Fremdenrecht in Österreich

Am 1.11.2017 sind in Österreich neue gesetzliche Regelungen im Fremdenrecht in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte:

Schubhaft kann auf bis zu sechs Monate (bisher vier) erstreckt werden, Sonderfällen bis 18 Monate.
Verfahren zur von Asylaberkennung können nun bereits bei Betreten auf  der Tat oder bei Verhängung von Untersuchungshaft oder bei Anklageerhebung eingeleitet werden.
Für Asylwerber können Gebietsbeschränkung festgelegt werden.
Nach negativ entschiedenem Asylverfahren kann die Grundversorgung eingestellt werden.
Gegen Abgewiesene, die das Land nicht verlassen und die auch nicht am "Außerlandesbringungsverfahren" mitwirken, kann Beugehaft verhängt werden.
Wieder einreisende Abgewiesene haben mit Geldstrafen bis 15.000 Euro oder sechs Wochen Ersatzhaft zu rechnen.
Wer falsche Angaben im Asylverfahren macht, kann mit bis 5.000 Euro bestraft werden.

Innenminister Sobotka will damit künftig rascher für klare Verhältnisse bei Migranten ohne Bleiberecht zu sorgen. "Illegaler Aufenthalt in Österreich ist kein Kavaliersdelikt. Dementsprechend restriktiv werden wir das neue Fremdenrecht auch handhaben".

Warum nicht bisher schon die gesetzlichen Vorschriften in Sachen "Rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt", Fremdenpolizeigesetz  § 120 , angewandt wurden, bleibt weiterhin unbekannt, denn in diesem Paragraphen heißt es im Absatz 1: "Wer als Fremder nicht rechtmäßig in das Bundesgebiet einreist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 100 Euro bis zu 1.000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen. Wer wegen einer solchen Tat bereits einmal rechtskräftig bestraft wurde, ist mit Geldstrafe von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen."

Da ließe sich praktisch jeder, der aus einem Land kommt, wo es keine freie Einreise nach Österreich gibt, oder der sich nicht an die Dublinregeln hält, bestrafen und diese Strafen ließen sich anscheinend seriell verhängen!

Der wohl nützlichste der oben angeführten Punkt ist die Möglichkeit der Einstellung der Grundversorgung. Bisher konnte den Abgewiesenen die Abweisung praktisch egal sein, weil am materiellen Status änderte sich ja nichts. Wenn sich das in potentiellen Migrantenkreisen herumspricht, wird auch die Nachfrage nach Asyl in Österreich zurückgehen und wohl eher nur noch in den Kreisen aufrecht bleiben, die tatsächlich gute Asylgründe haben!