Am 9. Juli 2018 tritt die 5. EU Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Kraft.
Bis zum 10. Januar 2020 haben die Mitgliedstaaten nun Zeit, ihre nationalen
Unternehmensregister öffentlich zu machen. Dann können alle Bürgerinnen
und Bürger nachvollziehen, welche Begünstigten hinter welcher Firma
stecken. Bis 10. März 2021 sollen die nationalen Unternehmensregister dann
vernetzt werden, um Finanzkriminalität auch grenzüberschreitend wirksam
bekämpfen zu können. Zudem sollen nationale Bankkontenregister eingerichtet
werden und Informationen zu den Eigentümern von Immobilien müssen
europaweit zeitnah verfügbar sein, damit Polizei und nationale Behörden
Geldwäscher schnell ermitteln können. Die Neuerungen der europäischen
Anti-Geldwäscheregeln wurden im Dezember 2017 unter Federführung der
Grünen Ko-Berichterstatterin Judith Sargentini (Niederlande) zwischen dem
EU-Parlament, dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ausgehandelt,
darin sind zahlreiche grüne Vorschläge enthalten.
Sven Giegold,
wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und
Schattenberichterstatter der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie für den
Wirtschafts- und Währungsausschuss, kommentiert:
"Wir machen
einen großen Sprung nach vorn bei der Bekämpfung von Geldwäsche
in der EU. Öffentliche Unternehmensregister werden es leichter machen,
die Hintermänner von dubiosen Firmengeflechten aufzudecken. Auch Trusts,
Stiftungen und Treuhandschaften können nicht länger im Dunkeln agieren,
sondern müssen ihre wirtschaftlich Berechtigen gegenüber Behörden
sowie Personen mit einem berechtigten Interesse wie zum Beispiel Journalisten
offenlegen.
Für dubiose Investoren wird es schwieriger zu verschleiern,
wer hinter Immobilienkäufen in Großstädten steckt, denn zuständige
Behörden müssen die Eigentümer von Immobilien nun zeitnah ausfindig
machen können. Vermögen von Kriminellen kann nun europaweit auch bei
Immobilienbesitz aufgespürt werden. Deutschland arbeitet deshalb gerade
am Aufbau eines elektronischen bundeseinheitlichen Grundbuchs.
Deutschland
hat bereits ein nicht-öffentliches Unternehmensregister aufgebaut, das
nun vollständig öffentlich wird. Allerdings enthält das deutsche
Unternehmensregister europarechtswidrige Ausnahmen für mehrstufige Firmengeflechte
und oft fehlen die vorgeschriebenen Angaben im Register. Die Bundesregierung
muss hier dringend nachbessern, ansonsten muss die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren
starten. Die Überprüfung der deutschen Umsetzung läuft noch und
wir werden die nächsten Schritte der Kommission genau verfolgen.
Die
verbliebenen Mängel der Geldwäsche-Aufsicht in der Bankenunion müssen
zügig behoben werden. Auf Grüne Initiative hin hat das EU-Parlament
erste Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die der Rat der Mitgliedstaaten
nicht blockieren darf. Die EZB sollte eigene Expertise im Bereich Geldwäsche
aufbauen und muss Geldwäscherisiken bei der Bankenaufsicht systematisch
berücksichtigen. Darüber hinaus sollte die neue Arbeitsgruppe der
europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA mutig sein und
weitergehende Ideen entwickeln. In jedem Fall darf die Kommission nicht länger
zögern, einen Gesetzesvorschlag für eine europäische Anti-Geldwäschebehörde
auf den Weg zu bringen, wie das bereits das Europäische Parlament, mehrere
Bankenaufseher und nationale Anti-Geldwäschebehörden gefordert haben."