Auch Richter, die sich inhaltlich oftmals völlig zu Unrecht als "im
Namen des Volkes" Handelnde inszenieren, müssen sich öffentlicher
Kritik stellen und nicht sofort - wie im vorliegenden Fall -
mit dem Gestus der Unhinterfragbarkeit in wehleidige "Politikerschelte"
verfallen. Dass sie dabei von den Mainstreammedien unterstützt werden,
ist wenig überraschend.
Die spekulative Behauptung der Verwaltungsgerichte,
dass Sami A. in Tunesien die Folter drohe, auf der überhaupt der ganze
Streit beruht, ist angesichts vorliegender Sachverhalte unsubstantiiert. Offenkundig
fehlt auch hier wie in so vielen anderen Fällen die hinreichende richterliche
Sachverhaltskenntnis.
Nach dem sog. Arabischen Frühling hat Tunesien
als einziges arabisches Land de facto konkrete Schritte in Richtung Demokratie
und Einhaltung von Menschenrechten unternommen. So hat das Land 2014 das Verbot
der Folter in die Verfassung aufgenommen, die UN-Konvention gegen Folter unterzeichnet
und 2016 eine Behörde geschaffen, die die Einhaltung des Folterverbots
überwacht. 2015 wurde dem "Tunesischen Dialog-Quartett",
bestehend aus dem Gewerkschaftsbund UGTT, dem Arbeitgeberverband Utica, der
Menschenrechtsliga LTDH und der Anwaltskammer, der Friedensnobelpreis verliehen,
da das Land "mit großer moralischer Autorität entscheidend zum
Aufbau einer pluralistischen Demokratie" beigetragen habe.
Die
Anti-Terror-Behörde des tunesischen Justizministeriums hat darüber
hinaus die spekulativen Mutmaßungen aus Deutschland zurückgewiesen,
Sami A. könnte in Tunesien gefoltert werden. So sagte ihr Sprecher Sofiane
Sliti: "Folter ist für uns eine rote Linie, Folter gibt es in Tunesien
nicht. Wer das behauptet, lügt."
Die von sog. Menschenrechtsorganisationen
aus dem Umkreis der globalkapitalistischen Migrationsindustrie stammenden Behauptungen,
in Tunesien würde ungebrochen weiter gefoltert, sind nicht nur vor diesem
Hintergrund unglaubwürdig, sondern auch leicht als Alibikonstrukt erkennbar,
um Abschiebungen prinzipiell soweit es geht zu verhindern.
Zudem
zeigte sich ja dann auch in der Praxis als Prüfstein der Wahrheit, dass
Sami A. in Tunesien nicht etwa gefoltert, sondern nach kurzer Zeit auf freien
Fuß gesetzt wurde. Auch deshalb ist das gerichtliche Rückholdiktat
für diesen "freien Islamisten" nun objektiv eine unsinnige Willkürmaßnahme
bzw. Ausdruck reiner Machtausübung. Motto: "Den Behördenfuzzys
zeigen wir’s jetzt aber mal."
Demgegenüber ist grundsätzlich
Folgendes zu betonen: Es kann nicht sein, dass die Regierung wie jetzt in
Bezug auf Tunesien ein Land als sicheres Herkunftsland definiert, die Justiz
dann eine Abschiebung in eben dieses Land aufgrund von willkürlichen und
unsubstantiierten richterlichen Spekulationen hintertreibt und somit Gefährder
zu Lasten der einheimischen Bevölkerung im Land hält oder sogar zurückholt.
Das ist nicht "rechtsstaatlich" sondern gesellschaftsbeschädigend
unter dem Deckmantel formaler "Rechtsstaatlichkeit"; also eine besonders
perfide Form regressiver Gesellschaftsveränderung.
Unabhängig
von diesem konkreten Fall müsste vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefährdung
der in Deutschland lebenden Bevölkerung durch eine große Zahl von
terroristischen, terroraffinen, kriminellen, gewalttätigen, sexuell übergriffigen
und desintegrierten/kontranormativ-antisäkular gesinnten Zuwanderern islamischer
Prägung grundsätzlich eine bislang fehlende legislative Rechtsgüterabwägung
zwischen den Grundrechten der Masse unbescholtener Staatsbürger (Schutz
der körperlichen Unversehrtheit, des Eigentums und der freiheitlich-säkularen
Lebensordnung) einerseits und der "Würde" von islamistischen
"Gefährdern" andererseits vorgenommen werden. Nur so könnte
die verdeckte ideologische Willkür von "postmodernen" Richtern,
wie sie bereits in recht umfangreichen kulturrelativistischen Skandalurteilen
mit Kulturbonus für islamische Straftäter vorliegt, zumindest ein
Stück weit eingedämmt werden.
Wenn bislang in Deutschland
mehrfach vorbestrafte Zuwanderer immer wieder auf freien Fuß gesetzt,
nicht abgeschoben und durch mittlerweile völlig obsolet gewordene Rechtsverhältnisse
zu weiteren Straftaten regelrecht ermuntert werden, wie im Falle des afghanischen
Vergewaltigers
einer Vierzehnjährigen am helllichten Tag in Hamburg, so ist das der weit
wesentlichere Skandal als das jetzt über Gebühr negativ aufgebauschte
Vorgehen der Behörden in NRW im Falle Sami A.