In Zeiten einer blühenden, technisch versierten und deliktsübergreifend
aufgestellten Schleusungsindustrie und der damit verbundeneren Massenmigration
kommt der sicheren Identitätsfeststellung dieser "Reisenden"
für die aufnehmenden Staaten eine überragende Bedeutung zu. Da
eine sichere Identitätsfeststellung an den EU-Außengrenzen immer
noch in weiter Ferne ist und polizeiliche Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen
allenfalls stichprobenartig erfolgen, gilt es den Fokus vermehrt auf die vielschichtig
und föderal organisierten überwiegend kommunalen Behörden zu
richten.
Dazu der Verbandsvorsitzende Thomas Mischke: "Die
Feststellung der Identität von Ausländern und die damit verbundene
notwendige Prüfung der vorgelegten Identitätsdokumente auf Echtheit
erfolgt in vielen deutschen Behörden suboptimal. Hiervon sind insbesondere
die Einwohnermeldeämter und die kommunalen Ausländerbehörden,
aber auch der Zoll betroffen."
Dies liegt nicht an der mangelnden
Leistungsbereitschaft der Beschäftigten, sondern scheitert häufig
am fehlenden Aufgabenverständnis, dem damit verbundenen Willen hier entsprechende
und vor allem adäquat besoldete Personalressourcen einzusetzen und an einem
völlig unzureichenden Aus- und Fortbildungsangebot. Verschärfend
kommt eine oftmals fehlende oder nicht ausreichende technische Ausstattung zur
Überprüfung von Echtheitsmerkmalen in Dokumenten hinzu. Auch die unzureichende
Vernetzung dieser Behörden, inklusive des Zolls mit seiner Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) und den mobilen Kontrolleinheiten (KEV), mit der Polizei
und den polizeilichen Daten- und Fahndungssystemen erleichtern den Identitätsbetrug
enorm.
So bestätigen z.B. polizeiliche Erkenntnisse aus diversen
Ermittlungsverfahren, dass sich angeblich freizügigkeitsberechtigte Personen,
in Wirklichkeit jedoch Drittstaatsangehörige, tausendfach in Deutschland
anmelden und die hierzu vorgelegten Dokumente nicht als Urkundenfälschungen
auffallen. Auf Basis dieser falschen Dokumente werden dann echte Dokumente
und Rechtstatsachen wie z.B. Anmeldungen, Eheschließungen mit Drittstaatsangehörigen
(es gilt dann auch für diese ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht)
geschaffen. Mischke abschließend: "Dies alles führt in der Folge
zu einer hohen Dunkelziffer von unerlaubt aufhältigen Personen im Bundesgebiet
und verursacht erhebliche Schäden an den deutschen Sozialsystemen."
Daher
empfiehlt der BDK folgende Maßnahmen:
Einführung einer verbindlichen Weiterbildung
"Urkundenkriminalität" für alle mit Urkunden betrauten
Beschäftigten der Ausländer-/Einwohner-/ Sozial- und Standesämter
sowie des Zolls
Anschaffung der damit verbundenen technischen Mindestausstattung
Schaffung und Förderung eines behördenübergreifenden Netzwerk
"Identitätsbetrug" unter Einbeziehung der zuständigen Polizeibehörden
und Vereinbarung gemeinsamer Standards!