Irland befreite sich vom Blasphemiegesetz

Das Blasphemieverbot war in Irland sogar ein Verfassungsgesetz, denn im Artikel 40 über die persönlichen Freiheitsrechte hieß es zur Meinungsäußerung: "The publication or utterance of blasphemous, seditious, or indecent matter is an offence which shall be punishable in accordance with law" (Die Veröffentlichung oder Äußerung von blasphemischen, aufrührerischen oder unanständigen Dingen ist eine Verstoß, der gesetzlich strafbar ist). Auf Blasphemie stand eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.

Mit einer Mehrheit von 65 Prozent haben die Iren dafür gestimmt, das Verbot der Gotteslästerung aus der Verfassung ihres Landes zu streichen.
Irland war ja lange Zeit eines der tatsächlich katholischsten Länder Europas, das ließ stark nach, als die wie vom Papst seinerzeit angeordnet vertuschten dortigen Sexualverbrechen katholischer Geistlicher allgemein bekannt wurden. Inzwischen gibt es in Irland kein absolutes Abtreibungsverbotmehr und die Legalisierung der Homo-Ehe. Die katholische Kirche hat ihr Ansehen und damit ihre gesellschaftliche Dominanz verloren.

Und was ist hier bei uns in Österreich?

Wir haben immer noch ein Blasphemiegesetz: der § 188 im Strafgesetzbuch lautet: "Herabwürdigung religiöser Lehren - Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Wie hier schon geschrieben hätte aufgrund dieses Gesetzestextes seinerzeit z.B. das in der BRD erschienene Buch "Der Jesuswahn" des ehemaligen protestantischen Theologen Heinz Werner Kubitza verboten werden müssen, denn am Titel des Buches steht: "Der Jesuswahn - Wie die Christen sich ihren Gott erschufen - Die Entzauberung einer Weltreligion durch die wissenschaftliche Forschung".
Der Tatbestand nach dem Paragraphen 188 wäre damit klar erfüllt! Denn Jesus ist ganz sicherlich der "Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche", es ist ganz sicherlich "Glaubenslehre", dass er Gottessohn wäre und vom "Jesuswahn" zu schreiben und zu schreiben, die Christen hätten sich den Jesus-Gott selber erschaffen, würdigt sicherlich die christliche Lehre herab und verspottet ihren Inhalt, was geeignet ist, bei strenggläubigen Christen "berechtigtes Ärgernis zu erregen".

Aber es gibt schon seit vielen Jahren keine Religionsprozesse wegen Herabwürdigung der Christenlehre mehr, das gab's dann noch einige Zeit beim Islamherabwürdigungen, da war man deutlich strenger, denn schließlich gibt's in Islamstaaten noch die Todesstrafe auf Taten wie sie 2009 Elisabeth Sabaditsch-Wolff auf einer FPÖ-Veranstaltung getan hatte, sie wurde zwar nicht zur Steinigung verurteilt, dafür reicht der § 188 doch nicht aus, aber sie wurde zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, weil sie den Propheten Mohammed herabgewürdigt hätte. Das Verfahren lief durch die Instanzen und der EUGh gab dem § 188 recht! Siehe dazu "EUGh schützt Mohammed" und "EUGh für Menschenrechte unterstützt Scharia-Blasphemiegesetz"!

Der § 188 gehört weg! Österreich ist bestimmt nicht katholischer als das schwächer katholisch gewordene Irland! Und die Scharia sollten wir uns mit dem § 188 nicht hinterrücks ins Land holen! Der Fall Sabaditsch-Wolff war der bisher letzte, wo dieser aus dem Mittelalter übrig gebliebene §188 angewandt wurde, weitere solche säkularfeindlichen Justizfälle gehören unterbunden: Weg mit dem 188er!