Vor der Verfassung sind alle gleich...

...manche waren bisher gleicher

Was klarerweise elementar verfassungswidrig ist!

Und das hat nun der Europäische Gerichtshof ebenfalls klar festgestellt!

Die Protestanten hatten in Österreich einen Feiertag mehr als andere Landesbewohner, denn wer Protestant war, der hatte am Karfreitag einen arbeitsfreien Feiertag oder bekam Überstunden.

In der gerichtlichen Presseaussendung heißt es daz
u: "Mit seinem heutigen Urteil befindet der Gerichtshof, dass eine nationale Regelung wie die in Rede stehende, nach der zum einen der Karfreitag ein Feiertag nur für die Arbeitnehmer ist, die bestimmten christlichen Kirchen angehören, und zum anderen nur diese Arbeitnehmer, wenn sie zur Arbeit an diesem Feiertag herangezogen werden, Anspruch auf ein Zusatzentgelt haben, eine unmittelbare Diskriminierung der Religion wegen darstellt."

Und konkret heißt es: "Solange Österreich seine Rechtsvorschriften nicht zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung geändert hat, ist ein privater Arbeitgeber, der diesen Rechtsvorschriften unterliegt, verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu gewähren, sofern diese zuvor mit dem Anliegen an ihn herangetreten sind, an diesem Tag nicht arbeiten zu müssen, und ihnen folglich, wenn er sie abschlägig beschieden hat, das Recht auf ein Zusatzentgelt für die an diesem Tag erbrachte Arbeitsleistung zuzuerkennen."

In erster Instanz war die Klage eines Konfessionslosen um die Feiertagsüberstunden am Karfreitag abgelehnt worden, in 2. Instanz bekam der Kläger recht, der Betrieb berief dagegen, der österreichische Oberste Gerichtshof hatte dann den Fall selber nicht zu entscheiden gewagt und ihn an den EUGh weitergegeben. Dabei war doch die Rechtslage völligst klar, in der Verfassung heißt es im Artikel 7 (1): "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen." Im Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes steht: "Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet.  Der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig (..)."

Wozu brauchte man da den EUGh? Die Verfassungsbestimmung ist doch klar verständlich, Vorrechte des Bekenntnisses sind ausgeschlossen! Die bürgerlichen und politischen Rechte sind vom Religionsbekenntnis unabhängig!

Siehe dazu die Vorgeschichte auf der Info "Karfreitagfrei für alle?"  vom Juni 2016 und die der heutigen gleichnamige Info vom 27.72018.

Jetzt überlegt man quer durch die Gesellschaft, was man machen könnte, um dem Urteil nachzukommen: Den Karfreitagsfeiertag für Protestanten abschaffen? Den Karfreitag zu einem allgemeinen Feiertag machen? Einen anderen Feiertag dafür auflassen? Vorgeschlagen wurden dafür derweilen der Oster- oder der Pfingstmontag.

Auf der Hand läge wohl die Abschaffung des 8. Dezembers - Maria Empfängnis - dieser Feiertag feiert, dass nach katholischem Dogma die Maria bereits beim elterlichen Geschlechtsverkehr erbsündenfrei empfangen wurde, diesen Feuertag gibt's weltweit nur in acht Ländern. Für den Handel wurde er in Österreich bereits vor einigen Jahren abgeschafft, Geschäfte dürfen geöffnet sein, die Beschäftigten erhalten allerdings Feiertagsüberstunden. Was heißt, Firmen würden von der Abschaffung profitieren, aber es ließe sich auch der 15. August, Maria Himmelfahrt, abschaffen, diese kommt in der Bibel gar nicht vor, diese Himmelfahrt ist eine Erfindung aus dem 6. Jahrhundert, als katholischer Glaubensbestandteil wurde dies erst im Jahre 1950 von Papst Pius XII. festgelegt...