Und das hat nun der Europäische Gerichtshof ebenfalls klar festgestellt!
Die
Protestanten hatten in Österreich einen Feiertag mehr als andere Landesbewohner,
denn wer Protestant war, der hatte am Karfreitag einen arbeitsfreien Feiertag
oder bekam Überstunden.
In der gerichtlichen Presseaussendung heißt
es dazu: "Mit seinem heutigen Urteil befindet der Gerichtshof, dass
eine nationale Regelung wie die in Rede stehende, nach der zum einen der Karfreitag
ein Feiertag nur für die Arbeitnehmer ist, die bestimmten christlichen
Kirchen angehören, und zum anderen nur diese Arbeitnehmer, wenn sie zur
Arbeit an diesem Feiertag herangezogen werden, Anspruch auf ein Zusatzentgelt
haben, eine unmittelbare Diskriminierung der Religion wegen darstellt."
Und
konkret heißt es: "Solange Österreich seine Rechtsvorschriften
nicht zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung geändert hat, ist ein
privater Arbeitgeber, der diesen Rechtsvorschriften unterliegt, verpflichtet,
auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag
zu gewähren, sofern diese zuvor mit dem Anliegen an ihn herangetreten sind,
an diesem Tag nicht arbeiten zu müssen, und ihnen folglich, wenn er sie
abschlägig beschieden hat, das Recht auf ein Zusatzentgelt für die
an diesem Tag erbrachte Arbeitsleistung zuzuerkennen."
In erster
Instanz war die Klage eines Konfessionslosen um die Feiertagsüberstunden
am Karfreitag abgelehnt worden, in 2. Instanz bekam der Kläger recht, der
Betrieb berief dagegen, der österreichische Oberste Gerichtshof hatte dann
den Fall selber nicht zu entscheiden gewagt und ihn an den EUGh weitergegeben.
Dabei war doch die Rechtslage völligst klar, in der Verfassung heißt
es im Artikel 7 (1): "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.
Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses
sind ausgeschlossen." Im Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes steht: "Die
volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet. Der
Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse
unabhängig (..)."
Siehe dazu die Vorgeschichte auf der Info
"Karfreitagfrei für alle?" vom Juni 2016 und die der heutigen
gleichnamige Info vom 27.72018.
Jetzt
überlegt man quer durch die Gesellschaft, was man machen könnte, um
dem Urteil nachzukommen: Den Karfreitagsfeiertag für Protestanten abschaffen?
Den Karfreitag zu einem allgemeinen Feiertag machen? Einen anderen Feiertag
dafür auflassen? Vorgeschlagen wurden dafür derweilen der Oster-
oder der Pfingstmontag.
Auf der Hand läge wohl die Abschaffung
des 8. Dezembers - Maria Empfängnis - dieser Feiertag feiert, dass
nach katholischem Dogma die Maria bereits beim elterlichen Geschlechtsverkehr
erbsündenfrei empfangen wurde, diesen Feuertag gibt's weltweit nur in acht
Ländern. Für den Handel wurde er in Österreich bereits vor einigen
Jahren abgeschafft, Geschäfte dürfen geöffnet sein, die Beschäftigten
erhalten allerdings Feiertagsüberstunden. Was heißt, Firmen würden
von der Abschaffung profitieren, aber es ließe sich auch der 15. August,
Maria Himmelfahrt, abschaffen, diese kommt in der Bibel gar nicht vor, diese
Himmelfahrt ist eine Erfindung aus dem 6. Jahrhundert, als katholischer Glaubensbestandteil
wurde dies erst im Jahre 1950 von Papst Pius XII. festgelegt...