Atheisten bereiten Antrag zur Anerkennung vor

Das meldete ORF-religion am 23.9.2019. Es geht dabei darum, dass ein Verein mit der Benennung "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" (ARG) die staatliche Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt hatte, was aber abgelehnt wurde. Man hatte zwar 2015 die notwendige Mitgliederzahl von 300 erreicht, aber die Anerkennung wurde aus formalistischen Gründen verweigert.

Es ist ja im österreichischen Recht überhaupt ein Skandal, dass religiösen Gemeinschaften Sonderrechte zustehen, die weltanschaulichen Gemeinschaften verweigert werden, Deutschland herrscht diesbezüglich Gleichstand, dort können auch Weltanschauungsgemeinschaften, also zum Beispiel humanistische Verbände, wie Religionsgemeinschaften den Status einer "öffentlich-rechtlichen Körperschaft" erhalten.

Dieses in Österreich fehlende Recht will nun die ARG mittels der Bezeichnung "atheistische Religionsgemeinschaft" auch erreichen. Wilfried Apfalter, Präsidiumsmitglied der ARG, sagte laut ORF: "Wir wollen damit auch neue Räume kultureller Partizipation für Atheistinnen und Atheisten eröffnen und einen gesellschaftlichen Wandlungsprozess dessen, was als Religion wahrgenommen und angenommen wird und wie Religion gelebt wird, sichtbar machen".

In der ORF-Meldung heißt es über die formale Absicherung des nunmehr einzureichenden neuen Antrags: "Jetzt habe man von allen Mitgliedern eidesstattliche Erklärungen, dass sie keiner anderen Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft angehören, sowie ihre Adressen und Ausweiskopien."

Meinereiner ist dort nicht Mitglied geworden, sondern weiterhin konfessionslos geblieben. Aber der Versuch der ARG, das religionslastige Recht auf diese Weise bloßzustellen und es vielleicht auszuhebeln, ist auf alle Fälle zu begrüßen.

In der BRD zeigt sich auch in der Gesetzgebung der Unterschied, wenn auch Weltanschauungsgemeinschaften denselben rechtlichen Status wie Religionen haben. In Österreich gibt es beispielsweise ein Gesetz, das religiöse Gefühle alleine schützt, hier der § 188 des Strafgesetzbuches: "Herabwürdigung religiöser Lehren - Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

In der BRD gilt der entsprechende § 166 nicht nur für Religionen: "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

Vielleicht verhilft ein als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannter Atheistenverein dem österreichischen Recht zur Gleichberechtigung der Weltanschauungen mit den Religionen?

Hier die Links zum ORF-Bericht und zur Atheistischen Religionsgesellschaft