Verfassungsmäßiges Schulchristentum

Es gibt im 21. Jahrhundert immer noch Bereiche, wo das christliche Mittelalter weiter existiert! Im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz heißt es im Artikel 29 der Landesverfassung: "Die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen sind christliche Gemeinschaftsschulen."

Laut einer Religionsstatistik von 2017 gehören in diesem Bundesland 41 % der Einwohner der katholischen Kirche an, knapp 28 % sind bei den Protestanten Mitglied, Muslime erreichen 5 %, Kleinkirchen gehören etwa 4,5 % an, es sind also rund 22 % konfessionslos, aber auch die Schüler aus diesem Bereich besuchen christliche Gemeinschaftsschulen.

Aus Schülerkreisen kam nun im Oktober die Forderung nach Abschaffung des Artikels 29, die Schulsprecherin Lucia Wagner fordert: "Wir finden es nicht in Ordnung, dass ein Staat, der von sich behauptet, Staat und Kirche voneinander zu trennen, Schulen als christlich festlegt. Das ist diskriminierend für Menschen aller anderen Religionen oder ohne Glauben." Der Religionsunterricht soll abgeschafft werden.

Die Schulbehörden leben noch im christlichen Mittelalter und verkündeten dazu, die Schulen in Rheinland-Pfalz stünden unabhängig vom Glauben allen Schülerinnen und Schülern offen, der Religionsunterricht sei jedoch wichtig für die Identitätsfindung von Kindern und Jugendlichen.

Geht's noch dümmer? Kinder und Jugendliche finden ihre Identität durch den Religionsunterricht und nicht durch das Leben und Erleben in der heutigen Welt?

In Österreich gibt es auch christliche Schulen, aber das sind keine staatlichen, sondern private katholische Schulen. Die machen heute ihre Umsätze durch die tiefen Einbrüche im staatlichen Schulwesen durch die enormen Zuwanderungen aus islamischen Bereichen, wo fehlende Sprachkenntnisse und kulturelle Rückständigkeit das Unterrichten aller beeinträchtigen und um die 30 % der Pflichtschüler die notwendigen Schulkenntnisse nicht erwerben.

Für die Kinder aus gehobenen Kreisen sind darum katholische Privatschulen die Ausweiche, dort muss man zwar entsprechendes Schulgeld zahlen, aber in diesen Privatschulen gibt’s praktisch keine sprach- und kenntnislose Zuwandererkinder, die den normalen Schulunterricht so schwer beeinträchtigen, was zudem kein politisches Thema sein darf, weil das wäre ja ausländerfeindlich, solche Problembereiche offiziell zur Kenntnis zu nehmen...

Man könnte somit den Unterschied im Schulwesen zwischen Rheinland-Pfalz und Österreich so sehen: In Rheinland-Pfalz herrscht verfassungsmäßige schulische Christenpflicht, in Österreich besteht die Möglichkeit sich aus dem islamisch stark beschädigten öffentlichen Schulwesen privat katholisch freizukaufen, also kein verfassungsmäßiges Schulchristentum, sondern ein käufliches islamfreies katholisches Schulchristentum...