Rekordkirchenaustritte: Wann handelt der Staat?

Aussendung der Initiative gegen Kirchenprivilegien vom 16.1.2020 - www.kirchen-privilegien.at

Übertritte zu Konfessionsfreien werden mehr - Initiative gegen Kirchenprivilegien fordert zügigen Abbau der staatlichen Bevorzugung von Religionsgemeinschaften

Die römisch katholische Kirche ist abgewählt. Erstmals ist im Jahr 2019 die Zahl der Katholiken unter 5 Millionen gesunken. 2019 haben 67.583 Menschen auch formal die Kirche verlassen - der zweithöchste Wert seit dem Missbrauchsjahr 2010.  Seit 2003 sind die Taufen um 13%, die kirchlichen Begräbnisse um 11%, die Erstkommunionen um 30%, die Firmungen um 32% und die Gottesdienstteilnehmer um 39% zurückgegangen (Quelle: www.katholisch.at) Geblieben sind umfangreiche Zuwendungen durch den Steuerzahler und umfassende Privilegien.

Die Initiative gegen Kirchenprivilegien verlangt daher einen zügigen Abbau dieser überholten Bevorzugung.
+Katholische Schulen, Kindergärten, Spitäler sowie deren Personal nicht mehr länger vom Steuerzahler bezahlen lassen.
+Religionsunterricht soll von der Kirche selbst bezahlt werden – der Unterricht außerhalb der öffentlichen Schulen stattfinden
+Streichung aller Steuerprivilegien
+Ende der Grundsteuerbefreiung der Kirche
+Die Kirche darf nicht länger vom Stiftungs- und Fondsgesetz ausgenommen werden
+Ende der Steuerabsetzbarkeit des Kirchenbeitrags
+Steuerliche Zusammenfassung von Kirchengütern
+Die Ausgliederung der umfassenden ORF-Religionsabteilung direkt in die Kathpress der Bischofskonferenz, samt Kostenübernahme. Ein Ende aller kostenlosen Ausstrahlungen.

Hier eine Auswahl kirchlicher Privilegien:
+Die Kirche ist vom Stiftungs- und Fondsgesetz ausgenommen.
+Tausende Gebäude wie Kirchen, Kapellen, Schulen, Pfarrhöfe und Altersheime in kirchlichem Eigentum sind von der Grundsteuer befreit. Die Gesamtzahl ist unbekannt. Dafür, wie viel Grundsteuer dem Staat dadurch entgeht, fühlt sich niemand zuständig.
+Spenden werden nicht versteuert. Im Gegenteil: Kirchensteuer und kirchliche Spenden sind steuerlich absetzbar. Steuerentgang: 124 Millionen, die Konfessionsfreie mitersetzen müssen.
+44 Mio. EUR pro Jahr kosten alleine die Entschädigungen für den aufgelösten Religionsfonds. Das ist diskussionswürdig, denn niemand – außer der Kirche – wurde aus der NS-Zeit vollständig entschädigt und die Zahlungen sind außerdem nicht befristet. Zumal war die röm.-kath. Kirche tlw. ein Beitragstäter des NS-Regimes und sehr viele Enteignungen von Kirchenimmobilien durch die Nazis wurde später rasch rückgängig gemacht.
+Ordensspitäler und hunderte kirchliche Schulen werden praktisch ausschließlich vom Steuerzahler finanziert. Auch vom Budget der Caritas finanziert die Kirche selbst nur zwei Prozent.

Details: http://www.kirchen-privilegien.at/kirchen-privilegien/weitere-privilegien/

"Es kann nicht sein, dass der Staat die Religionsgemeinschaften -allen voran die römisch-katholische Kirche- länger derart privilegiert. Menschen ohne Bekenntnis werden hingegen als Bürger zweiter Klasse behandelt und müssen über ihre Steuern die Kirche weiter finanzieren.  Wir verlangen von der neuen Regierung, dass sie die Kirchenprivilegien schrittweise zurücknimmt und den Einfluss der Religionsvertreter auf die Politik und Gesetzgebung zurückweist" erklärt DDr. Christian Fiala, Sprecher der Initiative gegen Kirchenprivilegien.

Buchtipp/Quelle:
http://www.czernin-verlag.com/buch/gottes-werk-und-unser-beitrag