Das bipolare Irrenhaus auf niedrigstem Niveau

Aussendung von Hartmut Krauss vom 20.8.2020

Es gibt, gerade für fortschrittlich-demokratische Bürgerinnen und Bürger, die den Prinzipien und  Werten der Aufklärung folgen, ein ganzes Füllhorn guter Gründe, gegenüber der monotheistischen Weltanschauung des Islam eine kritische Position einzunehmen. So widersprechen wesentliche dogmatische Grundinhalte und Normen des Islam einer säkular-menschenrechtlichen Lebensordnung und es ist durchaus davon auszugehen, dass ein relevanter Teil der Islamgläubigen diesen widersprechenden Grundsätzen und Normen subjektiv folgt. Auch die anmaßende Bekenntnisformel: "Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Gesandter" darf nicht nur, sondern sollte sowohl von christlicher und jüdischer als auch insbesondere von religionsfrei-humanistischer Seite kritisiert und zurückgewiesen werden.

Was die AfD betrifft, so nutzt diese zunehmend in sich gespaltene und unsäglich zerstrittene Partei den ihr von den etablierten proislamischen Konkurrenzparteien angebotenen freien Platz und geriert sich als parlamentarische Alleinvertretung islamkritischer Stimmen. De facto aber hat die AfD lediglich einige Versatzstücke kritischer Islamanalyse übernommen, die bereits lange vor ihrer Gründung vorlagen, diese "populistisch" verkürzt, in ihren rechtskonservativen bis rechtsextremen weltanschaulich-politischen Boden umgepflanzt und damit auf eine Weise entstellt, dass die politisch-medialen Akteure der Islamapologetik nun leichteres Spiel haben, Kritik am orthodox-dogmatischen Islam sowie der Migrationspolitik pauschal als "rechts" etc. zu diffamieren.

Die primitive Islamapologetik ihrerseits, der die AfD in die Hände spielt, verschanzt sich hinter dem missbräuchlichen Fetisch "Religionsfreiheit". Motto: Welch‘ üblem Brauch, welch‘ übler Sitte, welch‘ übler Norm du auch folgst. Gib es als "religiös" bzw. "gottgewollt" aus und du hast deine unantastbare "Freiheit." Niemand darf dich kritisieren, niemand darf dich hindern. Tatsächlich aber gibt es keine Höherrangigkeit religiöser gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen und keine von beiden darf bei ihrer normativen Ausübung elementare Grund- und Menschenrechte negieren. Gerade für den Islam in seiner Eigenschaft als rigorose Gesetzesreligion gilt nun aber, dass die Befolgung der in wesentlichen Teilen grund- und menschenrechtswidrigen Handlungsvorschriften in allen Lebensbereichen als wahrer "Gottesdienst" bzw. praktische Bezeugung von gotteskonformer Lebenstätigkeit gilt, die zum angeblichen Heil im Jenseits führt.

(Siehe hierzu den "Wiener Appell"  sowie den Artikel "Islam, Grundgesetz und streng gläubige Muslime" und den Artikel "Der Islam als Grundlage einer grund- und menschenrechtswidrigen sowie patriarchalischen Normenordnung".

Das hört man natürlich nicht gerne in einer Stadt, deren "Oberhäupter" mit ihrer Islamophilie regelrecht kokettieren und in der ein Avicenna-Studienwerk residiert, dem aktuell in einer Artikelserie gerade massive Verstrickungen in radikalislamische Netzwerke nachgewiesen werden.
Siehe dazu zum Avicenna-Studienwerk auf Facebook!