22.8.: Tag der Apostasie

Aussendung von Hartmut Krauss vom 22.8.2020:


Der 22. August 2020 wurde  als erster "Tag der Apostasie" von einer internationalen Koalition ex-muslimischer Organisationen ins Leben gerufen.

Apostasie ist der Verzicht oder die Abkehr von der Religion. Sie wird in Afghanistan, Iran, Malaysia, den Malediven, Mauretanien, Katar, Saudi-Arabien, Somalia, den Vereinigten Arabischen Emiraten und im Jemen mit dem Tode bestraft und ist in vielen weiteren Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit strafbar. In Pakistan wird ein Nichtglauben an Gott nach einem Blasphemiegesetz mit der Todesstrafe geahndet. In Saudi-Arabien wird Atheismus mit Terrorismus gleichgesetzt.

In einigen Ländern ohne Todesstrafe ermorden Islamisten diejenigen, die als Abtrünnige gelten, unter anderem in Bangladesch und in der muslimischen Minderheit Indiens. In vielen Ländern, wie z.B. in Europa und Nordamerika, können Abtrünnige mit Drohungen, Missachtung und Gewalt aus Gründen der "Ehre" konfrontiert werden, auch von ihren Familien. Auch Personen mit orthodoxem jüdischem, christlichem, hinduistischem und anderem Hintergrund können wegen ihres Glaubensabfalls mit Ablehnung und Gewalt konfrontiert werden.

Der 22. August wird als Tag des Glaubensabfalls gewählt, weil er der UNO-Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aufgrund von Religion oder Glauben ist. Darüber hinaus markiert der späte August den Beginn einer zweiten Welle von Massenhinrichtungen von Abtrünnigen im Iran im Jahr 1988 nach kurzen "Prozessen". Tausende, die auf Fragen wie "Sind Sie Muslim?", "Glauben Sie an Allah?", "Ist der Heilige Koran das Wort Allahs?", "Akzeptieren Sie den Heiligen Muhammad als Siegel der Propheten?", "Fasten Sie im Ramadan?", "Beten Sie und lesen Sie den Heiligen Koran?" negativ antworteten, wurden kurzerhand hingerichtet.

An diesem neu eingeführten Tag der Apostasie erneuern wir die Aufrufe für
• das Gedenken an die Opfer der Apostasiegesetze
• ein Ende der Kriminalisierung und der Todesstrafe für Apostasie in Ländern mit islamischem Recht
• ein Ende der Missachtung, der Drohungen und der "ehr"-bezogenen Gewalt für die Familien von Abtrünnigen
• Bekräftigung der Gedanken-, Gewissens• und Glaubensfreiheit sowie der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit in Übereinstimmung mit der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Artikel 18 & 19).

Hier kann man diese Petition unterzeichnen!