Unbefugte Bildaufnahmen

"Upskirting" wird strafbar. Eingebrachte Strafgesetzänderung:
§120a. (1) Wer absichtlich eine Bildaufnahme der Genitalien, der Schamgegend, des Gesäßes, der weiblichen Brust oder der diese Körperstellen bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person, die diese Bereiche durch Bekleidung oder vergleichbare Textilien gegen Anblick geschützt hat oder sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, ohne deren Einwilligung herstellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine durch eine Tat nach Abs. 1 hergestellte Bildaufnahme einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht.

Am 4.9.2020 lief in der Sendung "Oberösterreich heute" wie immer freitags der Clip "Erinnern Sie sich?", Dabei ging es diesmal um einen Bericht über die Schuhmode von 1973, damals waren Damenschuhe mit hohen Absätzen modern, Ärzte warnten wegen Sturzgefahren davor.

Hier ein Screenshot aus dem TV-Bericht von 1973:

Das wird demnächst verboten! Von unten fotografierte oder gefilmte Unterwäsche!

Hier eine Vergrößerung:


Wer das nach der Strafgesetzänderung macht, dem kann das Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen bis zu 720 Tagessätzen einbringen!

Aber am 4.9.2020 war es weder dem ORF, noch meinemeinem verboten, sowas zu zeigen! Was wird als nächstes kommen? Verbote von Minis wäre das Minderste! Weil wie man oben sieht, kann man ja bei kurz berockten Stiegengeherinnen die Unterwäsche sehen! Da müssten sich doch auch Damen strafbar machen, die solche Anblicke anbieten. Ändert die Gesetzesänderung! Alles wieder verdecken!