"Upskirting" wird strafbar. Eingebrachte Strafgesetzänderung:
§120a. (1) Wer absichtlich eine Bildaufnahme der Genitalien, der
Schamgegend, des Gesäßes, der weiblichen Brust oder der diese Körperstellen
bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person, die diese Bereiche durch
Bekleidung oder vergleichbare Textilien gegen Anblick geschützt hat oder
sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, ohne
deren Einwilligung herstellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu
bestrafen, wer eine durch eine Tat nach Abs. 1 hergestellte Bildaufnahme einem
Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht.
Am 4.9.2020 lief in der Sendung "Oberösterreich heute"
wie immer freitags der Clip "Erinnern Sie sich?", Dabei ging es
diesmal um einen Bericht über die Schuhmode von 1973, damals waren Damenschuhe
mit hohen Absätzen modern, Ärzte warnten wegen Sturzgefahren davor.
Hier
ein Screenshot aus dem TV-Bericht von 1973:
Das
wird demnächst verboten! Von unten fotografierte oder gefilmte Unterwäsche!
Hier eine Vergrößerung:
Wer
das nach der Strafgesetzänderung macht, dem kann das Freiheitsstrafen bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafen bis zu 720 Tagessätzen einbringen!
Aber
am 4.9.2020 war es weder dem ORF, noch meinemeinem verboten, sowas zu zeigen!
Was wird als nächstes kommen? Verbote von Minis wäre das Minderste! Weil wie man oben sieht,
kann man ja bei kurz berockten Stiegengeherinnen die Unterwäsche sehen! Da müssten
sich doch auch Damen strafbar machen, die solche Anblicke anbieten. Ändert
die Gesetzesänderung! Alles wieder verdecken!