Atheisten als Bekenntnisgemeinschaft?

Wie der ORF am 6.5.2022 berichtete, wurde in einem Gerichtsgutachten festgestellt, dass Atheisten keine Bekenntnisgemeinschaft wären, wie die religiösen Bekenntnisgemeinschaften. Aber das Gutachten stellte auch fest, dass auch Weltanschauungen dieselben Rechte haben müssten wie Religionen...

Die "Atheistische Religionsgemeinschaft" (ARG) hatte sich seit 2009 darum bemüht, denselben rechtlichen Status zu bekommen wie religiöse Bekenntnisgemeinschaften, die den Status von öffentlich-rechtlichen Körperschaften haben. Siehe dazu den Zwischenbericht aus dem Jahre 2015, "Atheismus als Religion?"
Unter "religiöser Bekenntnisgemeinschaft" versteht man in Österreich Kleinreligionen, die nicht den Status einer staatlich anerkannte Kirche haben.
Hier die Liste der 16 anerkannten Kirchen:
Alevitische Glaubensgemeinschaft, Altkatholische Kirche, Armenisch-apostolische Kirche, Evangelische Kirche A.B. und H.B., Evangelisch-methodistische Kirche, Freikirchen mit verschiedenen Kirchengemeinden, Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche, Islamische Glaubensgemeinschaft, Israelitische Religionsgesellschaft, Jehovas Zeugen, Katholische Kirche, Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), Koptisch-orthodoxe Kirche, Neuapostolische Kirche, Buddhistische Religionsgesellschaft, Syrisch-orthodoxe Kirche.
Und derzeit gibt es folgende 10 staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften:
Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (AAGÖ), Bahá'í - Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai), Die Christengemeinschaft - Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (Christengemeinschaft), Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ), Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (Schia), Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (Kirche der STA), Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (Pfk Gem.Gottes iÖ), Sikh Glaubensgemeinschaft in Österreich (ÖSG), Vereinigungskirche in Österreich, Vereinigte Pfingstkirche Österreichs (VPKÖ).
Nach einem Bestand als Bekenntnisgemeinschaft in Österreich über einen Zeitraum von zumindest 20 Jahren (davon 10 Jahre in organisierter Form und zumindest 5 Jahre als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft) kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine gesetzliche Anerkennung erfolgen. Dazu gehört unter anderem das Erfordernis einer Angehörigenzahl von mindestens 2 Promille der österreichischen Bevölkerung, das wären jetzt rund 18.000 Personen.

Der Verein "Atheistische Religionsgemeinschaft" hat sich darum bemüht auch diese Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft zu erlangen, aus dem einfachen Grund, weil nichtreligöse Weltanschauungsgemeinchaften jetzt rechtlich gegenüber religiösen Gruppierung benachteiligt werden!

Hier dazu Auszüge aus dem o.a. ORF-Bericht: "Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG), die eine Anerkennung als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft anstrebt, erfüllt laut einem Gerichtsgutachten die rechtlichen Kriterien für eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft nicht. In einer früheren, religionswissenschaftlichen Stellungnahme wurde die Frage allerdings mit Ja beantwortet. Das Verwaltungsgericht Wien hatte vor einem Jahr bei dem emeritierten Religionsrechtsprofessor Richard Potz ein Gutachten beauftragt, und dieser kam nun zu dem Schluss, dass die ARG keine religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinne des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes (BekGG) ist." Hier der Link zur ORF-Meldung!
Argumentiert wurde, dass einer atheischen Gemeischaft die "Transzendenz", lateinisch transcendentia, "das Übersteigen" fehle, das sei ein zentrales Element bei der Abgrenzung von Religion und Weltanschauung, der emeritierte Religionsrechtsprofessor Richard Potz erstellte dazu ein Gutachten mit dem Schluss, dass die ARG keine religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinne des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes (BekGG) ist.

Weiter heißt es dann allerdings:

"Ungeachtet aller Transzendenz und Religionsbegriffe stellt Potz ein Regulierungsdefizit von nichtreligiösen Gemeinschaften gegenüber religiösen fest. Weltanschauungen bzw. Weltanschauungsgemeinschaften, wie immer ihr Verhältnis zu Religion begrifflich gefasst wird, haben gleichermaßen Anspruch auf spezifische Aktivitäten im öffentlichen Raum."
Das erfordere "entweder eine Novellierung des BekGG durch seine Ausdehnung auf Weltanschauungsgemeinschaften oder ein zum BekGG paralleles Gesetz für die Verleihung eines spezifischen Rechtsstatus an nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften", so das Gutachten.

Schluss der ORF-Meldung: Für 12. Mai ist nun eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht Wien angesetzt. "Wir sind guter Dinge, dass wir mit unserem Verfahren eine nachhaltige Stärkung der Gleichberechtigung von theistischen, nichttheistischen und atheistischen Überzeugungen bewirken werden und darüber hinaus auch zu einer nachhaltigen grundsätzlichen Gleichberechtigung von Religionen mit nicht-religiösen Weltanschauungen beitragen werden", schreibt die ARG in ihrer Aussendung.

Es ist also wohl damit klargelegt, dass Weltanschauungen und Religionen dieselben staatlichen Rechte haben müssen!