BRD: Bundesbeauftragter für Kampf gegen Islamfeindlichkeit

Meldung des Deutschlandfunkes vom 3.7.2023,
zufällig entdeckt am 19.7.:

Der Zentralrat der Muslime hat nach den Veröffentlichungen des Unabhängigen Expertenkreises der Bundesregierung die Forderung nach Einberufung eines Bundesbeauftragten bekräftigt. Hier die Meldung: "Seit im Jahr 2017 erstmals Muslimfeindlichkeit als eigenständiger rassistischer Straftatbestand erfasst worden sei, dränge man bereits auf diesen Schritt, teilte der Vorsitzende Mazyek mit. Seit dem seien rund zehn neue Beauftragte in Deutschland für andere Bereiche eingesetzt worden. Eine erneute Nichtbeachtung nach den eindeutigen Ergebnissen der Experten würde einer institutionellen Diskriminierung gleichkommen, führte er aus.
In weiten Teilen der deutschen Bevölkerung gibt es nach Einschätzung von Fachleuten eine feindliche Haltung gegenüber Muslimen. Das ist ein Ergebnis aus dem gestern vorgelegten Abschlussbericht des Unabhängigen Expertenkreises. Demnach stimmt jeder Zweite in Deutschland muslimfeindlichen Aussagen zu. Die Experten fordern deshalb einen Sachverständigenrat und einen Bundesbeauftragten gegen Muslimfeindlichkeit."

Soweit die Meldung! In der BRD lautet der Verfassungsparagraph über die Meiunungsfreiheit: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Dazu die Wiederholung eines Textes, der anfangs Dezember 2016 hier auf dieser Site veröffentlicht wurde:

"Der regelrechte Umgang mit Islamkritik"  - Es hat inzwischen zwar schon nachgelassen, dass multikulturell deformierte Philoislamisten Islamkritik als xenophoben Rechtsextremismus etc. einstufen, aber die Feststellung, dass es keinen Generalverdacht gegen jeden Muslim geben dürfe, ist immer noch eine göttlich-philoislamistische Wahrheit. Dabei ist die Kritik an einer Religion kein Vorwurf an jede einzelne konkrete Person, die sich dieser Religion zurechnet.
Aber das nur nebenbei, hier das Thema dieser Info:
Wie werden Juden, Christen und Religionslose behandelt, falls sie den Islam kritisieren?
Es geht um eine Fatwa, ein islamisches Gutachten von einem Islamgelehrten, in der rechtlich geklärt wird, was das Recht im Islam zu bestimmten Fragen sagt, das "Institut für Islamfragen" der Evangelischen Allianz hat nun zur Frage, was mit Juden und Christen passiert, die unter Islamherrschaft lebend, den Islam kritisieren:
"Dass Juden und Christen [unter muslimischer Herrschaft] ihre Religion [als geduldete Schriftbesitzer] weiter praktizieren dürfen, bedeutet nicht, dass sie öffentlich die Religion der Muslime [den Islam], ihr Buch [den Koran] und ihren Propheten [Muhammad] - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - kritisieren dürfen.
Ibn al-Qayyim kommentierte Allahs Offenbarung [im Koran]: ‚Wenn sie aber, nachdem sie eine Verpflichtung eingegangen sind, ihre Eide brechen und euren Glauben angreifen, dann bekämpft die Anführer des Unglaubens - sie halten ja keine Eide -, so dass sie (davon) ablassen.‘ (Sure 9,12) folgendermaßen: ‚Allah - er sei erhoben - hat den Kampf gegen diejenigen, die ihren Vertrag nicht einhalten, befohlen. Mit ‚Vertrag‘ ist hier das Versprechen gemeint, dass sie uns [Muslimen] keine Schaden zuzufügen und unseren Propheten [Muhammad] nicht kritisieren. Allah befahl, gegen diejenigen zu kämpfen, die diesen Vertrag [mit den Muslimen] nicht einhalten. Allah betrachtet die Kritik [am Islam] als einen Bruch dieses Vertrags. Er erwähnte ausgerechnet diesen Vertragsbruch [die Kritik am Islam in diesem oben genannten Koranvers], um zu zeigen, dass dieser eine Vers der Hauptanlass ist, aufgrund dessen der Kampf [gegen Nichtmuslime] vorgeschrieben wurde. Deshalb gilt demjenigen, der einen solchen Vertragsbruch verübt [den Islam kritisiert], eine schwere Strafe. Dies war in solchen Fällen die Vorgehensweise des Propheten Allahs [Muhammad] - Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Er [Muhammad] erklärte denjenigen für vogelfrei, der Allah oder seinem Propheten Schaden zugefügte, oder der Allahs Religion [den Islam] kritisierte‘."

Soweit der Text von 2016! Alles klar? Der Islam lehrt, Kritiker des Islams als "vogelfrei" einzustufen. Ein vogelfreier Mensch besaß keinerlei Rechte und kein Eigentum. Er konnte von jedem anderen straffrei getötet, verletzt oder ausgeraubt werden.

Und? Das darf in der BRD nicht kritisieren werden, weil es islamfeindlich ist, ein Beauftragter soll dort nunmehr das Recht auf Verhängung von Vogelfreiheit schützen? Da könnte man in der BRD auch ein Verbot für Antifaschismus einführen, weil seinerzeit als der Reichskanzler und Führer Adolf Hitler regierte, endete Antifaschismus vogelfrei im KZ...