Ausreisepflichtige Immigranten in der BRD...

...in Relation zu vollzogenen Abschiebungen

Aussendung von Hartmut Krauss vom 23.8.2023:

Nach offiziellen Angaben waren Ende 2022 in Deutschland 304.308 zugewanderte Menschen ausreisepflichtig. Davon sind etwa 70 Prozent abgelehnte Asylbewerber.
Etwa 82 Prozent der „Ausreisepflichtigen“ wurde eine Duldung zuerkannt. Das heißt: Sie wurden aufgefordert, das Land zu verlassen, können aber „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen“ nicht abgeschoben werden. Was nun aber „tatsächliche oder rechtliche Gründe“ im Näheren sind, bleibt unklar und wäre einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.
Unabhängig davon beläuft sich die Zahl der „unmittelbar Ausreisepflichtigen“ – also Personen, die gleich abgeschoben werden könnten – auf rund 56.163.
Von diesen „unmittelbar Ausreisepflichtigen“ wurden de facto im ersten Halbjahr 2023 aber nur 7861 Personen abgeschoben, wobei diese Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar noch eine Steigerung von 27% gewesen sein soll. Am häufigsten von Abschiebungen betroffen waren nach vorliegenden Angaben Personen mit georgischer Staatsangehörigkeit (705), dahinter folgen Nordmazedonier (665), Afghanen (659) und Türken (525).
In 520 Fällen scheiterte die eingeleitete Abschiebung, und zwar aus folgenden lapidar angeführten, grundsätzlich aber – rechtsstaatlich betrachtet - skandalösen Gründen. So werden als häufigste Ursachen Widerstand der Betroffenen, Weigerung des Piloten oder der Fluggesellschaft und eine Übernahmeverweigerung der Bundespolizei genannt.