Gegensätzliche Mischgesellschaften

Darüber stand am 23.1.2024 im GAM-Newsletter zu lesen:

Neues Staatsangehörigkeitsrecht als destruktives Werkzeug der Schaffung soziokulturell gegensätzlicher Mischgesellschaften

Mit schnelleren und erleichterten Einbürgerungen begünstigt die Ampel-Koalition die Ansiedlung und Festsetzung reaktionärer – primär islamischer – Zuwandererkolonien. Hatte die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit bislang einen achtjährigen Aufenthalt in Deutschland zur Voraussetzung, so soll die Frist jetzt auf fünf Jahre verkürzt werden.
Bei nicht näher definierten „besonderen sprachlichen und beruflichen Integrationsleistungen“ kann die Frist sogar auf drei Jahre (bislang 5 Jahre) verkürzt werden.
Das zukünftig zu beseitigende Kernproblem liegt aber weniger in diesen verkürzten Fristen, sondern in folgendem neu produzierten Missstand: Galt bisher das möglichst schnell wiederherzustellende Prinzip „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen“, wird jetzt die Möglichkeit eingeräumt, die alte (identitätsstiftende) Staatsbürgerschaft mit dem damit eng verknüpften weltanschaulich-normativen Bindungen zu behalten. Künstlich erzeugt wird auf diese Weise eine Gruppe von grundrechtswidrig bevorzugten und privilegierten „Doppelstaatsangehörigen“ bzw. konkret und genauer gesagt: von zweckmäßigkeitsorientierten Passdeutschen mit islamisch-türkischem, islamisch-syrischem, islamisch-afghanischem etc. Bindungs- und Identifikationshintergrund.

Demgegenüber muss bei zukünftig durchzusetzenden gesetzlichen Regelungen von Folgendem ausgegangen werden:
> „Entgegen der propagandistischen Behauptung, die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft bewirke eine verbesserte Integration, ist genau das Gegenteil der Fall: Sie schwächt auf Seiten der Doppelpassinhaber die subjektive Identifikation mit dem Einwanderungsland und bestärkt stattdessen die Bindung an äußere Mächte und Herkunftskulturen mit weltanschaulich, politisch und normativ disparaten und oftmals divergierenden Wertorientierungen. Damit erzeugt die Doppelpassregelung zu Lasten der historisch gewachsenen soziokulturellen und weltanschaulich-politischen Integrität der Aufnahmegesellschaft auf künstliche Weise eine große Gruppe von Menschen, die zwar einerseits die institutionellen Rechte und Teilhabemöglichkeiten des Aufnahmelandes nutzen, sich anderseits aber an die Werte, Normen und nationalen Vorgaben ihres Herkunftslandes bzw. ihrer Herkunftskultur gebunden fühlen. Diese für die Aufnahmegesellschaft schädliche Asymmetrie von Loyalitätsbindung und formalrechtlichem Utilitarismus gilt es angesichts der dargelegten Gründe insbesondere für Gruppen mit islamischen und türkisch-nationalistischen Orientierungen zu unterbinden.
> Des Weiteren ist die Einführung des Doppelpasses grundgesetzwidrig, da eine solche rechtliche Sonderstellung/Privilegierung eines Teils der deutschen Staatsbevölkerung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3, Abs. 1 GG verstößt. Auch resultierte daraus – bezogen auf internationale Rechtsverhältnisse – eine Zweiklassengesellschaft von Staatsbürgern: Nämlich solche mit nur einem und solche mit zwei Abstimmungs- bzw. Beteiligungsrechten.
De facto ermöglicht die doppelte Staatsangehörigkeit die Ausschöpfung der staatbürgerlichen Rechte des Einwanderungslandes bei gleichzeitiger überzeugungs- und handlungsrelevanter Identifikation mit einem fremden, national-kulturell divergenten Staats- und Gemeinwesen. (Wobei zu berücksichtigen ist, dass – wie im Falle der Türkei – der ‚Identifikationsstaat‘ die Handlungen der Immigranten im ‚Einwanderungsstaat‘ steuert.)“
 
Quelle des Zitats: GAM-Programm „Säkulare Lebensordnung vs. Islamisches Gottesrecht“ Punkt 5 „Für die Aufhebung der doppelten Staatsbürgerschaft“
Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte  (GAM)
https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/gam-ev-saekulare-lebensordnung-vs-islamisches-gottesrecht/