Bund für Geistesfreiheit München geht vor das Bundesverfassungsgericht
Schon am 5. April 2024 war das im Internet zu lesen:
Am 22. März hat der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München)
die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
zur Klage gegen den Kreuzerlass erhalten (Urteilsverkündung: 19. Dezember 2023).
Für den bfg München ist klar, dass er Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe einlegen wird.
"Da der Bund für Geistesfreiheit München als 'Konkurrent' der christlichen
Glaubensgemeinschaften durch die staatliche Anweisung, das zentrale christliche
Symbol schon im Eingangsbereich der durch die Verfassung zur Neutralität verpflichteten
Behörden gut sichtbar anzubringen, in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung
(Art. 3 Abs. 3 GG) und auf Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) verletzt ist,
werden wir mit unserer Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen",
sagt die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo.
Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise
des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats
Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze. Die Körperschaft des öffentlichen
Rechts sieht in Paragraf 28 AGO und im Anbringen der Kreuze in staatlichen Dienststellen
nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot verletzt, sondern kritisiert auch
die Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften.
Der bfg München unterstützt den Vorschlag des SZ-Journalisten Heribert Prantl,
der am 25. Mai 2022 im Bayerischen Rundfunk empfohlen hat, Artikel 1 Absatz
1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"
in den staatlichen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen anzubringen.
"Hinter diesem Artikel, der von keiner politischen Mehrheit veränderbar
ist, können sich alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes
stehen. Jegliches staatliches und gesellschaftliches Handeln muss sich und sollte
sich stets an Artikel 1 orientieren. Das immer wieder in öffentlichen Einrichtungen
in Erinnerung zu rufen, halten wir für eine hervorragende Idee von Herrn Prantl,
die wir ausdrücklich unterstützen", so Tammelleo.