Im Zusammenhang mit dem EUGh-Urteil
vom 22.1.2019 im Verfahren protestantischer Extrafeiertag am Karfreitag war
es wieder einmal nervend, wie oberflächlich in Österreich recherchiert
wird.
Den Medien war durchgängig nur zu entnehmen, dass es um
europäisches Recht ginge, weil Feiertage, die nur für eine bestimmte
Gruppe von Menschen gelten, nach diesem Recht alle anderen diskriminierten.
Dass dazu kein EUGh-Urteil notwendig gewesen wäre, dass der Oberste
Gerichtshof in Österreich und - falls es noch eine Berufung gegeben
hätte - der Verfassungsgerichtshof das schon in der zweiten Instanz
gefällte Urteil nur noch zu bestätigen gehabt hätten, fand keine
Erwähnung.
Denn es steht ja in der österreichischen Verfassung
im Artikel 7: "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte
der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses
sind ausgeschlossen. Im Artikel 14 steht dann noch zusätzlich, dass
der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntnis
unabhängig ist, ein staatlich geregelter Feiertag kann somit nur ein
Recht für alle und nicht bloß für einzelne Religionsbekenntnisse
sein!
Zur Reparatur der rechtswidrigen Sonderregelung für Protestanten
tauchte sogleich die Meinung auf, es wäre möglich, dafür das
Feiertagsentgelt abzuschaffen, dann hätte die Klage keinen Grund mehr.
Niemand fragte, was damit gemeint ist. Unter Feiertagsentgelt versteht
man die Regelung, dass das Monatsentgelt sich durch Feiertage nicht verringern
kann, Feiertage müssen wie Arbeitstage bezahlt werden. Wenn an Feiertagen
tatsächlich gearbeitet werden muss, dann sind Überstunden zu bezahlen,
das heißt dann aber Feiertagsarbeitsentgelt! Den Medien war dieser
Begriffsunterschied nicht zu entnehmen! Eine generelle Abschaffung des Feiertagsentgeltes
würde z.B. heuer im Mai und im Juni das Monatsentgelt um zwei Tage kürzen!
Eine
Streichung des Feiertagsentgeltes für den protestantischen Karfreitag und
die Beibehaltung dieses Feiertages würde für die Betroffenen eine
Kürzung des Monatslohnes um einen Arbeitstag bedeuten, wenn sie tatsächlich
zuhause blieben. Wenn sie am Karfreitag arbeiten, gäbe es dafür Überstunden,
wenn diese ohne Überstundenzuschläge gezahlt würden, dann wäre
die eingeklagte Karfreitagssonderregelung rechnerisch praktisch weg und Protestanten, denen
der Karfreitag wirklich wichtig ist, müssten sich den Feiertag sozusagen
selber bezahlen. Da könnten sie sich genauso gut einen Urlaubstag oder
Zeitausgleich nehmen...
PS: Keines der Medien hat die Frage gestellt: Wie wichtig ist den Protestanten der Karfreitag in der Realität? Das zu erheben wäre interessant! Am Sonntag gehen nur ein paar wenige Prozent der Protestanten in die Kirche, wie viele sind es am Karfreitag, ihrem laut Protestantenbischof wichtigsten Feiertag? Ergoogelt konnte dazu nur ein deutscher Bericht aus dem Jahr 2012 werden, sonntags gingen damals 3,6 % in die Kirche, am Karfreitag waren es 4,4 %....