Die
rund 1200 anwesenden Mitglieder stimmten mit breiter Mehrheit für folgenden
Antragstext:
Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen
kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist
Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit
nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit
von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell
gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
Trotz der
von verfassungswegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der
Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der
traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch
Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen
führen kann.
Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist
daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung.
Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen
Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften,
etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben
in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind
höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die
Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein
staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.