Die Europäische Union führt die Hamas auf der Liste terroristischer Organisationen
(Ratsentscheidung 2011/70/CFSP vom 31. Jänner 2011).
Trotzdem hat
die Hamas in Europa und besonders in Österreich Fuß gefasst, mit Hilfe europäischer
und österreichischer Politiker, sowie arabischer und türkischer radikaler Islamistenvereine,
Moscheen und Firmen. In europäischen Hauptstädten und auch in Wien werden
das ganze Jahr von angeblichen Hilfsorganisationen und bei Veranstaltungen Millionenbeträge
eingesammelt, vor allem im Fastenmonat Ramadan, denn Terroristen arbeiten
nicht, sondern kassieren in Europa und Österreich Geld. Teilweise laufen Spendensammlungen
über Teilorganisationen der "Holy Land Foundation for Relief and Development",
die ebenfalls auf der Terrorliste der Europäischen Union steht.
Nahezu
ungehindert dürfen sich radikale Islamisten in Österreich bewegen, beliebig
einreisen, Vereine gründen, Treffen abhalten, Geldsammlungen durchführen, öffentlich
für ihre radikale Ziele werben.
Wir werfen dem offiziellen Österreich
vor, von dieser Terrorunterstützung zu wissen und sie zu dulden. Daher soll
endlich verboten werden, egal unter welchem Vorwand Geld für die Hamas in Österreich
zu sammeln und sollten die Sammler bestraft werden. Auch dem österreichischen
Verfassungsschutz dürfen nicht länger die Hände gebunden sein.
Wir
verurteilen, den Iftar im Fastenmonat Ramadan für politische Zwecke zu missbrauchen.
Iftar-Essen sind keine Wahlveranstaltungen, auf denen sich Politiker mit Muslimen
treffen.
Durch die Parteilichkeit vor allem der Regierungsparteien, für
die ohne rechtliche Basis bestehende Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
(IGGiÖ) werden andere Islamische Glaubensgemeinschaften und liberal eingestellte
Muslime diskriminiert, genauso wie das Islam-Forum im Innenministerium zum Monologforum
für die IGGiÖ anstelle eines Dialog geworden ist.
Wir lehnen jegliche
Parteinahme offizieller Stellen in muslimischen Angelegenheiten ab, damit der
soziale Frieden und die Sicherheit in Österreich bewahrt werden kann.